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Versicherungsnews

114 Euro je Riester-Sparer, 228 EUR für Verheiratete und 138 Euro je Kind zahlt Vater Staat zurzeit an Fördergeld, wenn man nach dem Riestermodell privat fürs Alter vorsorgt. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen noch weiter.

Besonders Durchschnittsverdiener mit Kindern sollten sich die hohe jährliche Förderung nicht entgehen zu lassen. Beispiel: Ein Vater von drei Kindern, Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 30.000 Euro, bekommt im Jahr 2007 staatliche Zulagen von 528 Euro. Insgesamt müssen zurzeit inklusive Fördermitteln drei Prozent des Einkommens in die Riester-Police eingezahlt werden, um sich den Anspruch auf die vollen Zulagen zu sichern - im Beispiel also 900 Euro. Abzüglich der staatlichen Förderung muss der Beispielkunde deshalb tatsächlich nur 372 Euro Eigenbeitrag erbringen – dadurch ergibt sich eine hervorragende Rendite, besonders wegen der Extra-Förderung der Kinder. Im Beispiel verzinst sich der Eigenbeitrag allein durch die Zulagen mit rund 142 Prozent. Dazu kommen die Zinsen, die der Anbieter während der Laufzeit gutschreibt. Förderprodukte sind nicht nur für Durchschnittsverdiener interessant – Höherverdienende profitieren von einer satten Steuerrückerstattung. Schließt ein Single mit einem Jahresbrutto von 75.000 Euro einen Riester-Vertrag, zahlt er im laufenden Jahr 2.250 Euro ein. 1.575 Euro kann er davon als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz bringt ihm das einen Steuervorteil von um die 700 Euro.

Vorsorgeförderung nach dem Riester-Modell gibt es für alle versicherungspflichtig Beschäftigten - also für alle Arbeitnehmer, außerdem für Beamte. Ehegatten von Arbeitnehmern können einen eigenen Vertrag schließen. Die Mehrzahl der angebotenen Riester-Produkte sind private Rentenversicherungen, bei Erreichen des Rentenalters bekommt man eine monatliche private Rente. Attraktiv sind aber auch Fonds- und Banksparpläne, die bei Erfüllen der Riester-Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert werden.

 
Hausratschutz auch für Fahrräder

Ärgerlich, wenn das Fahrrad gestohlen wird. Oft kommt aber die Hausratversicherung für den Diebstahl auf. Fahrräder sind immer dann in der Hausratversicherung mitversichert, wenn sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also ein so genannter Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt.

Die Hausratversicherung zahlt auch, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Neben dem Fahrrad selbst sind alle fest angebrachte Zubehörteile wie Kindersitz oder Satteltaschen mitversichert. Die Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung durch den Versicherer, wenn das Rad gestohlen wird.

Meist gegen Beitragszuschlag kann man die Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn das Fahrrad außerhalb des eigenen Grundstücks zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird. Nach 22 Uhr besteht solange Diebstahlschutz, wie man mit dem Rad noch unterwegs ist. Den Fahrraddiebstahl muss man unverzüglich bei Polizei und Versicherer anzeigen. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Hausratversicherung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann oft mit dem Hausratversicherer vereinbart werden. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.

 
Was leistet die Unfallversicherung?

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden - drei Viertel davon im Privatleben. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung schützt auch bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, beim Sport und auf Reisen.

Je nach Vertragsvereinbarung zahlt der Versicherer eine hohe Einmalleistung oder eine laufende Unfallrente, wenn man durch einen Unfall dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Für den Fall des Unfalltods kann eine feste Kapitalleistung vereinbart werden, ähnlich einer Risikolebensversicherung. Manche Gesellschaften bieten zusätzlich feste Sofortleistungen bei bestimmten schweren Verletzungsarten an. Zusammen mit der Unfallversicherung kann man ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld versichern. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen während einer unfallbedingten Krankheit oder eines Klinikaufenthalts plötzlich wegfallen würde. Im Ernstfall helfen viele Versicherer zusätzlich mit so genannten Assistanceleistungen. Dazu gehören die Hilfe bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen oder die Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfe, wenn sich der Versicherte unfallbedingt nicht selbst versorgen kann. Manche Anbieter beteiligen sich im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch an den Kosten für den behindertengerechten Umbau des Autos oder der Wohnung.

Wer Sportarten wie Snowboarden, Paragliding oder Motorsport betreibt, sollte darauf achten, dass sein Hobby im privaten Unfallschutz eingeschlossen ist. Am besten in den Bedingungen nachlesen. Andernfalls beim dem Versicherer anfragen, ob ein Einschluss gegen Prämienzuschlag möglich ist.
Verbraucherschützer empfehlen Unfallversicherungen mit progressiver Leistungsstaffelung. In diesem Fall bekommt der Versicherte bei hohen Invaliditätsgraden von 75, 90 oder 100 Prozent ein Mehrfaches der Basis-Versicherungssumme. In der privaten Unfallversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden: Um steigende finanzielle Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden in diesem Fall Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig nach oben angepasst. Viele Versicherer bieten Prämiennachlässe an, wenn sich gleich mehrere Familienmitglieder unfallversichern.

 
Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatz

Als Bauherr ist man jederzeit für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Schon vom ersten Spatenstich an haftet man als Bauherr persönlich und mit seinem ganzen Vermögen für alle Sach- und Personenschäden, die Andere im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden.

Nur kleinere Bauvorhaben, je nach Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe, sind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wird ein Passant von herunterfallen Teilen verletzt, ein Auto beschädigt oder fällt ein spielendes Kind bei schlechter Beleuchtung in einen ungesicherten Kellerschacht, kommt man aus eigener Tasche und im Notfall mit dem gesamten Vermögen für den Schaden auf. Besonders wenn Menschen verletzt werden, können enorme Schadenersatzansprüche auf den Bauherrn zukommen. Selbst wenn der Fehler beim Bauunternehmen lag, ist der Eigentümer der Baustelle zuerst verantwortlich. Und wenn das Unglück erst passiert ist, wird es für den Bauherrn immer schwierig, vor Gericht nachzuweisen, dass seine Baustelle ausreichend gesichert war.

Auf der sicheren Seite ist man mit dem richtigen Versicherungsschutz. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt umfassend vor Schadenersatzforderungen Dritter. Deshalb sollte diese Police rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Bauherrenhaftpflicht kostet etwa ein Promille der Bausumme, sie schützt vom Tag des Baubeginns an bis zur endgültigen Abnahme durch die Baubehörde. Wichtig ist auch eine ausreichende Deckungssumme: mindestens drei Millionen Euro Versicherungsleistung pauschal sollte der Vertrag bei Personen- und Sachschäden vorsehen.

 
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