PKV Wechselfristen beachten
07.06.09 (Private Krankenversicherung)
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung, oder innerhalb privater Krankenversicherer ist bekanntermaßen in diesem laufendem Halbjahr möglich. Seit dem 1.Januar 2009 ist es durch die aktuelle Gesundheitsreform möglich in den Basistarif der PKV (private Krankenversicherung) zu wechseln. Dieser Tarif ist vom Gesetzgeber für jeden Anbieter privater Krankenversicherungen bindend vorgeschrieben. Eine Sonderregelung, die in diesem Zusammenhang vielen unbekannt ist: Nur in diesem Halbjahr ist es möglich innerhalb der PKV zu wechseln und die kompletten Altersrückstellungen mitzunehmen! Diese Regelung kann im Einzelfall für den Versicherer sehr interessant sein und endet mit dem 30.Juni 2009. Nach dieser Frist tritt die alte Regelung wieder in Kraft, nach der die Rückstellung beim ursprünglichen Versicherer verbleiben.
PKV-Wechselwillige sollten sich beeilen!
Die Gesetzeslage sollten wechselwillige Mitgliedern der privaten Krankenversicherung nutzen, um vielleicht doch den Versicherer zu wechseln. Ein Blick auf unsere Versicherungsvergleiche privater Krankenversicherer kann Ihnen helfen einen neuen, preiswerteren PKV-Anbieter zu finden. Diesen Vergleich können Sie einfach online anfordern.
Freiwillig versicherte aufgepaßt!
Wer als freiweillig Versicherter jetzt noch in die PKV wechseln möchte, dem Raten wir dringend Vorsicht walten zu lassen! Der Basistarif der privaten Krankenversicherer bietet keinesfalls die aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannten Leistungen, obwohl man dies bei einem Tarif von rund 500 Euro sicher anders erwarten würde! Auch Ihnen empfehlen wir einen Blick auf unser Vergleichsformular zu werfen und hiermit einen kostenlosen, unverbindlichen Versicherungsvergleich anzuforden.
Ganz egal wie Sie sich entscheiden, Sie sollten es vor dem Stichtag dem 30.Juni 2009 tun!
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Tags:pkv, Private Krankenversicherung, wechselfrist




















11.06.09 um 01:28
[...] die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen (beachten Sie hierzu die PKV Wechselfristen) [...]