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	<title>Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen &#187; Tierversicherungen</title>
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		<title>Hundehaftpflicht zahlt Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 20:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DerVersicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tierversicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Als Autofahrer muss man nicht damit rechnen, dass sich ein Hund pl&#246;tzlich losrei&#223;t und auf die Stra&#223;e l&#228;uft, der auf dem Radweg neben der Stra&#223;e an der Leine gef&#252;hrt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 283/07).

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			<content:encoded><![CDATA[Als Autofahrer muss man nicht damit rechnen, dass sich ein Hund pl&ouml;tzlich losrei&szlig;t und auf die Stra&szlig;e l&auml;uft, der auf dem Radweg neben der Stra&szlig;e an der Leine gef&uuml;hrt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 283/07).

Eine 13-j&auml;hrige f&uuml;hrte den Hund eines Bekannten aus. Als das M&auml;dchen mit dem Irish Setter zu Fu&szlig; auf dem Radweg entlang einer Bundesstra&szlig;e unterwegs war, riss sich das Tier pl&ouml;tzlich los und sprang auf die Stra&szlig;e. Die 13j&auml;hrige lief hinterher, um den Hund wieder einzufangen. Ein Autofahrer, der aus r&uuml;ckw&auml;rtiger Richtung herankam, musste ruckartig auf die linke Fahrbahnseite ausweichen. Dabei stie&szlig; er mit einer anderen Autofahrerin zusammen, die gerade dabei war, ihn zu &uuml;berholen. Am Wagen der Frau entstand ein Schaden von rund 5.000 Euro. Vom Tier-Haftpflichtversicherer des Hundebesitzers forderte die gesch&auml;digte Autofahrerin Ersatz Ihres Schadens. Der Versicherer war jedoch der Meinung, die Frau h&auml;tte aus Vorsichtsgr&uuml;nden gar nicht erst &uuml;berholen d&uuml;rfen, weil direkt neben der Fahrbahn eine Spazierg&auml;ngerin mit Hund unterwegs gewesen sei. Schlie&szlig;lich stritt man sich vor Gericht, wer den Schaden trage m&uuml;sse.

Das Landgericht Coburg gab der gesch&auml;digten Autofahrerin Recht. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Frau nur mit 70 km/h unterwegs gewesen war, obwohl am Unfallort 100 km/h zul&auml;ssig waren. Die Frau durfte den langsameren Pkw vor ihr also grunds&auml;tzlich &uuml;berholen. Dabei konnte Sie nach Entscheidung der Richter darauf vertrauen, dass ein Hund, der auf einem separaten Radweg an der Leine gef&uuml;hrt wird, nicht pl&ouml;tzlich ausrei&szlig;t und den vor Ihr Fahrenden zu ruckartigem Ausweichen zwingt. Dabei durfte sie darauf vertrauen, dass von dem ordnungsgem&auml;&szlig; auf dem separaten Radweg an der Leine gef&uuml;hrten Hund keine Gefahr ausging. Damit, dass sich das Tier pl&ouml;tzlich losriss und das vor ihr fahrende Fahrzeug zu einem Ausweichman&ouml;ver zwingen w&uuml;rde, musste die Kl&auml;gerin wenigstens nicht rechnen. Beide Autofahrer h&auml;tten den Unfall nicht vermeiden k&ouml;nnen. Der Hundehaftpflichtversicherer muss den Schaden der Kl&auml;gerin jetzt voll &uuml;bernehmen. ]]></content:encoded>
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