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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Versicherungsnews
Bis in die 1990er Jahre hinein gingen die Bundesbürger immer früher in Rente. Dann wurde das gesetzliche Rentensystem mehrfach reformiert, denn die hohen Ausgaben waren kaum noch bezahlbar. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen zeigt jetzt erstmals Wirkung: Im vergangenen Jahr 2006 gingen Frauen mit durchschnittlich 63,2 Jahren und Männer mit 63,3 Jahren in Rente. Der teilt die deutsche Rentenversicherung jetzt mit. Noch neun Jahre zuvor im Jahr 1997 waren Männer rund 1,2 Jahre früher und Frauen rund 0,8 Jahre früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden. Der Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters habe teils demografische Gründe. Die Versicherten entschieden sich aber auch deshalb für den späteren Renteneintritt, um Abschläge auf den Rentenanspruch zu vermeiden. Für jeden Monat, den man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, zieht der Versicherungsträger 0,3 Prozent vom vollen Rentenanspruch ab. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich das Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren schrittweise. Wer 1964 und später geboren ist, hat erst bei Renteneintritt mit 67 Jahren den vollen Anspruch auf gesetzliche Rente. Experten empfehlen, schon heute mit einer Privatrente dafür zu sorgen, dass das Geld im Ruhestand nicht knapp wird. Der Staat fördert Privatrenten mit dem Riester- und dem Rürupmodell durch hohe Zulagen und Steuervorteile.
 
Neue Rentengesetze: Privatvorsorge immer wichtiger

Die Deutschen werden immer älter – und bekommen immer länger Rente: 19,5 Jahre an Frauen und 14,3 Jahre an Männer muss die Deutsche Rentenversicherung (früher: BfA, LVA) durchschnittlich an ihre Leistungsempfänger zahlen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der aktiven Beschäftigten, die in die Rentenkassen einzahlen. Ohne eine Reform ging es also nicht. Die Jahrgänge ab 1964 werden erst mit 67 in Rente gehen können, wenn das gerade im Bundestag beschlossene Reformpaket wie erwartet den Bundesrat passieren wird. Ausnahme: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Neben der Berufstätigkeit werden auf diese 45 Jahre auch die Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren angerechnet, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Altersgrenze für die Witwen- oder Witwerrente steigt vom Jahr 2012 an stufenweise von 45 auf 47 Jahre an – erst ab diesem Alter hat die oder der Hinterbliebene einen Anspruch aus der Rente des verstorbenen Ehepartners. Bei Todesfällen ab 2029 wird die Witwenrente erst ab 47 Jahren gezahlt. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Beruf wird für die Jahrgänge ab 1964 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und meistens mit kräftigen Abschlägen möglich sein. Eine frühere Verrentung wird nur noch bei Arbeitnehmern mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich sein, die eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung nachweisen. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen lebenslange Rentenabzüge in Höhe von 0,3 Prozent an. Experten schließen nicht aus, dass in Zukunft weitere Rentenkürzungen notwendig werden. Die Bundesbürger sind also gefordert, einen immer größeren Teil des Einkommens für die Finanzierung Ihres immer längeren Ruhestands zu sparen – nach dem Riester- oder Rürup-Modell geht das sogar mit satter staatlicher Förderung.


 
Sichern Sie die großen Risiken zuerst ab

Die Deutschen sind nicht optimal versichert. Beispiel: Nur jeder dritte Haushalt hat einen privaten Haftpflichtschutz. Gleichzeitig gibt es aber mehr als 80 Millionen Kapital-Lebensversicherungen. Am Anfang sollte man aber unbedingt die wichtigsten Grundrisiken absichern. Dazu gehört die persönliche Haftung für alle selbst verursachten Schäden – dem Unversicherten droht im schlimmsten Fall das lebenslange Abzahlen einer Verbindlichkeit ohne Hoffnung, aus der Schuldenfalle herauszukommen. Gegen dieses unkalkulierbare Risiko gibt es schon für weniger als 50 Euro im Jahr die private Haftpflicht-Versicherung.

5 von 6 Deutschen haben außerdem keine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist in Zeiten sinkender staatlicher Leistungen unverantwortlich. Besonders gefragt sind Alle, die für eine Familie zu sorgen haben, denn immerhin jeder Vierte wird lange vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig. Der eigenverantwortliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist vor allem für jüngere Menschen unverzichtbar, die noch wenig Berufsjahre zurückgelegt haben und im Ernstfall kaum staatliche Erwerbsminderungsrente bekommen. Wer früh einsteigt, sichert sich günstige Beiträge für den vollen Schutz gegen Berufsunfähigkeit.

Für Familien ist auch eine Risiko-Lebensversicherung wichtig. Die Risiko-Lebensversicherung schützt zumindest vor finanziellem Leid, wenn der Ernährer verstirbt. Die Kapital-Lebensversicherung kombiniert den Todesfallschutz mit einer Sparfunktion mit sicherer, aber durchschnittlicher Rendite. Das ist verzichtbar, solange andere Existenzgefahren noch nicht abgesichert sind. Für den wichtigen Todesfallschutz reicht auch eine wesentlich günstigere Risiko-Lebensversicherung.

Erst nachdem die großen Grundrisiken Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Risiko-Leben versichert sind, sollte man an andere Gefahren denken. Schäden, die beim Wohnungsbrand am Hausrat entstehen, können erheblich sein, sie sind aber in der Höhe begrenzt und können im Ernstfall oft aus dem Ersparten bezahlt werden. Der Schaden, wenn der Brand auf das ganze Mietshaus übergreift oder Menschen schwer verletzt werden, kann dagegen in die Millionen gehen. Das Beispiel zeigt: Eine Hausratversicherung kann wichtig sein – die Privathaftpflicht ist wichtiger, denn die möglichen Schäden sind ungleich höher.

 
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