Kinder sind oft leichtsinnig. Schwere Unfälle können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, während der Unfall während der Schule oder auf dem Schulweg geschieht. Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen bietet nur eine private Unfallversicherung – bei Kindern sind Spiel- und Verkehrsunfälle am häufigsten. Sinnvoll ist eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro. Wenn das Kind nach einem Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden behält, kann davon die Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut oder ein neues, mit Hilfseinrichtungen versehenes Familienfahrzeug angeschafft werden. Am besten einen progressiven Tarif wählen: dann steigt die Versicherungsleistung mit zunehmender Schwere der Behinderung überverhältnismäßig an, je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise auf 75.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60 Prozent und 100.000 Euro ab einer Behinderung von 90 Prozent. Zusatzleistungen wie Krankenhaus-Tagegeld oder Beitragsrückgewähr verteuern die Versicherung und sind für Kinder unnötig - wichtig ist vor allem die hohe Versicherungssumme.
Auch die private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab: Gesundheitsschäden, die nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Leukämie oder Kinderlähmung verursacht werden, sind nicht versichert. Wer seine Kinder auch für solche Fälle finanziell wappnen will, kann eine private Invaliditätsversicherung abschließen. Bleibende Behinderungen nach Krankheiten sind bei Kindern allerdings selten – zumal viele Invaliditätsversicherer das risikoreiche erste Lebensjahr ausschließen. Das gleiche gilt für angeborene Krankheiten. Die Entscheidung zwischen einer umfassenden Invaliditätsversicherung mit 300 bis 400 Euro Jahreskosten und einer privaten Unfallversicherung, die nur unfallbedingte Folgen versichert und schon für um die 150 Euro im Jahr zu bekommen ist, treffen Sie als Eltern selbst.
114 Euro je Riester-Sparer, 228 EUR für Verheiratete und 138 Euro je Kind zahlt Vater Staat zurzeit an Fördergeld, wenn man nach dem Riestermodell privat fürs Alter vorsorgt. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen noch weiter.
Besonders Durchschnittsverdiener mit Kindern sollten sich die hohe jährliche Förderung nicht entgehen zu lassen. Beispiel: Ein Vater von drei Kindern, Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 30.000 Euro, bekommt im Jahr 2007 staatliche Zulagen von 528 Euro. Insgesamt müssen zurzeit inklusive Fördermitteln drei Prozent des Einkommens in die Riester-Police eingezahlt werden, um sich den Anspruch auf die vollen Zulagen zu sichern - im Beispiel also 900 Euro. Abzüglich der staatlichen Förderung muss der Beispielkunde deshalb tatsächlich nur 372 Euro Eigenbeitrag erbringen – dadurch ergibt sich eine hervorragende Rendite, besonders wegen der Extra-Förderung der Kinder. Im Beispiel verzinst sich der Eigenbeitrag allein durch die Zulagen mit rund 142 Prozent. Dazu kommen die Zinsen, die der Anbieter während der Laufzeit gutschreibt. Förderprodukte sind nicht nur für Durchschnittsverdiener interessant – Höherverdienende profitieren von einer satten Steuerrückerstattung. Schließt ein Single mit einem Jahresbrutto von 75.000 Euro einen Riester-Vertrag, zahlt er im laufenden Jahr 2.250 Euro ein. 1.575 Euro kann er davon als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz bringt ihm das einen Steuervorteil von um die 700 Euro.
Vorsorgeförderung nach dem Riester-Modell gibt es für alle versicherungspflichtig Beschäftigten - also für alle Arbeitnehmer, außerdem für Beamte. Ehegatten von Arbeitnehmern können einen eigenen Vertrag schließen. Die Mehrzahl der angebotenen Riester-Produkte sind private Rentenversicherungen, bei Erreichen des Rentenalters bekommt man eine monatliche private Rente. Attraktiv sind aber auch Fonds- und Banksparpläne, die bei Erfüllen der Riester-Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert werden.
Die gute Wirtschaftslage dauert an – so mancher Vermieter nutzt jetzt die Gelegenheit und erhöht den Mietpreis. Viele Mietanhebungen sind allerdings gar nicht rechtens. Wenn der Vermieter mehr Geld will, muss er sich an bestimmte Regeln halten.
Der neue Mietpreis darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Das ist diejenige Miete, die in der Wohngegend für vergleichbaren Wohnraum durchschnittlich verlangt wird. Der Vermieter muss sich bei seiner Mieterhöhung entweder auf genau bezeichnete Wohnungen in der Gegend berufen oder die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde legen. Die örtliche Vergleichsmiete lässt sich leicht im örtlichen Mietspiegel nachschauen, der bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde einsehbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Hat man ohnehin schon eine Staffelmiete abgeschlossen, die nach vereinbarten Regeln steigt, darf die Miete nicht zusätzlich noch auf ortsübliches Mietniveau angehoben werden, der Vermieter ist an die Staffelvereinbarung gebunden. Das gleiche gilt, wenn für eine bestimmte Dauer ein fester Mietpreis vereinbart wurde. Zwischen der jetzigen und der letzten Mieterhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein. Die Kaltmiete ohne Nebenkosten darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. Die Mieterhöhung muss in Schriftform mitgeteilt werden, die Unterschrift des Vermieters ist nicht zwingend notwendig. Eine Mieterhöhung ist auch als Email oder Fax gültig. Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, muss jeder der Mieter über die Erhöhung informiert werden.
Die Mieterhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter, der Mieter muss ihr deshalb zustimmen. Diese Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, zum Beispiel einfach durch Zahlen des geforderten Mietpreises. Man hat mindestens zwei Monate Zeit um zu prüfen, ob eine Mietanhebung zulässig ist. Schickt der Vermieter am 8. September eine schriftliche Mieterhöhung, läuft die Überlegungsfrist des Mieters also bis Ende November. Verweigert man die Zustimmung, kann der Vermieter eine berechtigte Mieterhöhung auch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten dafür trägt der Mieter, sofern das Gericht die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung feststellt. Einer korrekten Mieterhöhung sollte man deshalb fristgerecht zustimmen, sonst kann es teuer werden.
Wer die Schule abgeschlossen hat und ins Berufsleben eintritt, braucht die richtigen Versicherungen. Am wichtigsten sind die Kranken- und die Privathaftpflichtversicherung. Auch ein Schutz für Berufsunfähigkeit ist für Berufseinsteiger sinnvoll.
Arbeitnehmer – dazu zählen auch Auszubildende – müssen sich im Regelfall gesetzlich krankenversichern. Gleich in die private Krankenversicherung einsteigen darf man nur, wenn man beruflich selbstständig ist oder mehr verdient als 47.700 Euro brutto im Jahr (Stand 2007). Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen je nach Krankenkasse zurzeit bei 12 bis 15,5 Prozent des Bruttogehalts. Davon zahlt der Chef knapp die Hälfte. Wer sich als Berufsanfänger für eine besonders günstige gesetzliche Krankenkasse entscheidet, hat also jeden Monat mehr netto auf dem Konto.
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. Sie springt immer dann ein, wenn man im Privatleben einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Mit einem Vertragszusatz gegen geringen Beitragsaufschlag lässt sich die Privathaftpflicht auch auf den beruflichen Bereich ausdehnen. Studenten und Auszubildende sind noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert, sofern die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben. Am besten bei den Eltern nachfragen, ob eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss der Lehre oder des Studiums brauchen Berufsanfänger eine eigene Privathaftpflicht, es sei denn, sie sind inzwischen beim Lebenspartner mitversichert.
Besonders wichtig für Berufsanfänger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch als junger Mensch kann man durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich seine Arbeitsfähigkeit verlieren. Meistens hat man noch kein ausreichendes Vermögen oder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Ernstfall hilft nur eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn man als Versicherter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die preiswertere Unfallversicherung reicht hier nicht aus, denn eine Berufsunfähigkeit, die durch Krankheit verursacht wird, ist in der privaten Unfallversicherung nicht abgesichert.