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Versicherungsnews
Junge Menschen können sich bei der Zusammensetzung ihrer Altersvorsorge ein höheres Risiko leisten als Ältere, die den Ruhestand schon vor Augen haben. Für ältere Vorsorgesparer sind deshalb eher die sicheren Anlagealternativen interessant: Wer mit 60 Jahren Aktien kauft, hat bis zum Ruhestand nicht mehr so viel Zeit, schwache Börsenphasen auszusitzen Risikoreichere Anlagen wie Aktien, Fonds oder Unternehmensanleihen bieten zwar höhere Ertragschancen, bergen aber wegen der Kurs- und Zinsschwankungen auch größere Verlustmöglichkeiten als Sparkonten oder Rentenversicherungen. Beispiel Banksparplan: Das Geld wird vom Kreditinstitut risikofrei angelegt und bei Fälligkeit entweder als Gesamtbetrag oder in Form eines Auszahlungsplans zurückgezahlt. Je nach Vertragsgestaltung gibt es für Banksparpläne sogar Riester-Förderung. Wer einen Banksparplan will, sollte ihn am besten mit Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit abschließen. Damit ist in der ganzen Auszahlphase klar, wie viel Zinsen man bekommt. Vorsicht bei Angeboten mit variablem Zins – hier hat es in jüngster Zeit vermehrt Streit zwischen Kunden und Bank um ungerechtfertigt niedrige Renditen gegeben. Wer sich finanziell nicht festlegen will, kann frei werdendes Geld auch auf Tagesgeldkonten parken – ebenfalls zu einer durchaus attraktiven Verzinsung. Dank staatlicher Förderung lohnt sich vor allem für Ältere noch der Abschluss einer Privatrente – immerhin gibt es für 2007 im Rahmen der Riester-Förderung 114 Euro von Vater Staat dazu plus 138 Euro je Kind. Selbstständige können mit der Rürup-Variante zur Zeit 64 Prozent der Kosten ihrer Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Tipp: Auszahlungen etwa aus fälligen Sparanlagen oder Lebensversicherungen können als Einmalbetrag in eine Privatrente eingebracht werden, um die späteren Leistungsansprüche noch weiter zu verbessern.
 
Berufsunfähigkeitsschutz: So sparen Sie Beiträge

Besonders junge Menschen ohne große Ansprüche auf gesetzliche Rente brauchen einen privaten Schutz gegen Berufsunfähigkeit – doch das Geld ist in jungen Jahren oft knapp. Wer alle Sparpotentiale nutzen will, muss einiges beachten.

Zunächst: Der Versicherer verlangt meist einen Aufschlag um die fünf Prozent, wenn man die Prämie nicht jährlich in einem Betrag überweist, sondern monatliche Zahlungen vereinbart. Es ist deshalb günstiger, den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung jährlich zu zahlen. Auf einen kombinierten Hinterbliebenenschutz, zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, kann man verzichten, wenn man unverheiratet ist und keine Kinder hat oder wenn die Familie durch eine bereits bestehende Vorsorge ausreichend abgesichert ist. Hat man eine Familie und braucht den Hinterbliebenenschutz, kann es insgesamt kostengünstiger sein, eine separate Risikolebensversicherung abzuschließen – nicht unbedingt beim selben Anbieter, bei dem die Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherer erzielen durch erfolgreiches Wirtschaften Überschüsse, die sie ihren Kunden regelmäßig gutschreiben. Auch bei der Überschussbeteiligung hat man als Versicherungskunde die Wahl. Manche Tarife sammeln die Überschüsse an und verrechnen sie erst am Ende der Vertragslaufzeit, etwa in Form einer höherer Leistungen. Wer möglichst niedrige Beiträge will, kann einen Vertrag mit monatlicher Sofortverrechnung wählen – in diesem Fall bleibt die Prämie so niedrig wie möglich, im Berufsunfähigkeitsfall bekommt trotzdem man die vereinbarte feste Rente.

 
Alkoholfahrer gefährden ihren Versicherungsschutz

Seit dem 1. August 2007 gilt das von der Bundesregierung beschlossene totale Alkoholverbot für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren. Die deutschen Versicherer begrüßen die neue Regelung. „Das Verbot ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten“, erläutert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.

An rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden sind junge Autofahrer zwischen 18 und 21 Jahren beteiligt. Die Gruppe der 22- bis 25-jährigen liegt mit fast 18 Prozent sogar noch darüber. Der Verband der Versicherer fordert die Politik deshalb auf, das Unfallgeschehen in den Risikogruppen weiter zu beobachten und darüber nachzudenken, ob nicht auch die Altersgruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer einbezogen werden sollte. Wer als junger Fahrer gegen das Alkoholverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und mit zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Außerdem verlängert sich die Probezeit nach einem Alkoholverstoß um weitere 2 Jahre und ein Aufbauseminar für rund 200 Euro wird fällig.

Unangenehme Folgen hat Alkohol am Steuer auch für den Kfz-Versicherungsschutz. Bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall kann die Kfz-Haftpflicht bis zu 5.000 Euro Regress vom Unfallverursacher zurückfordern, wenn andere zu Schaden kommen – unabhängig von seinem Alter und vom Zeitraum, seit er den Führerschein besitzt. Die Vollkaskoversicherung kann dem Alkoholfahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Regulierung des Schadens an seinem Wagen sogar ganz verweigern.

 
Reisegepäck-Police zahlt auch Brandschäden

Auch deutsche Urlauber sind von den schweren Waldbränden betroffen, die in den vergangenen Wochen auf den Kanarischen Inseln, in Griechenland und in anderen Gebieten Südeuropas wüteten. In vielen Fällen mussten die Urlauber im Hotel oder auf dem Campingplatz ihr Reisegepäck zurücklassen, das dann durch die Flammen zerstört wurde.

Wer eine Reisegepäckversicherung besitzt, ist bei solchen Brandschäden auf der sicheren Seite. In den Vertragsbedingungen der Reisegepäckversicherung wird Feuer genauso wie andere Naturereignisse als höhere Gewalt gewertet. Brände zählen deshalb zu den versicherten Ereignissen, der durch Feuer entstandene Schaden an den Reiseutensilien wird vom Versicherer bezahlt. Die Reisegepäckversicherung ersetzt alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs und auch die im Urlaub gekauften Souvenirs bei Diebstahl, Transportmittelunfall, Sturm, Brand, Explosion und eben höherer Gewalt. Der Versicherungsschutz gilt vom Verlassen der heimischen Wohnung bis zur Rückkehr nach Hause.

Wer von Bränden am Urlaubsort geschädigt wurde und keine Reisegepäckversicherung besitzt, kann auch versuchen, den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend zu machen. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. In kundenfreundlichen Hausratpolicen sind Gepäck und anderer Hausrat, den man mit auf Reisen nimmt, bis zu drei Monate lang auch außerhalb der heimischen vier Wände versichert, meist bis zu einer Höchstsumme von 10.000 Euro. In einfachen Basis-Verträgen zur Hausratversicherung ist der Versicherungsschutz auf Reisen aber oft ausgeschlossen. Betroffene nehmen am besten die Hausratpolice zur Hand und lesen nach, ob Versicherungsschutz auch für Reisegepäck besteht.

 
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