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Versicherungsnews

Die Deutschen werden immer älter – und bekommen immer länger Rente: 19,5 Jahre an Frauen und 14,3 Jahre an Männer muss die Deutsche Rentenversicherung (früher: BfA, LVA) durchschnittlich an ihre Leistungsempfänger zahlen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der aktiven Beschäftigten, die in die Rentenkassen einzahlen. Ohne eine Reform ging es also nicht. Die Jahrgänge ab 1964 werden erst mit 67 in Rente gehen können, wenn das gerade im Bundestag beschlossene Reformpaket wie erwartet den Bundesrat passieren wird. Ausnahme: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Neben der Berufstätigkeit werden auf diese 45 Jahre auch die Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren angerechnet, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Altersgrenze für die Witwen- oder Witwerrente steigt vom Jahr 2012 an stufenweise von 45 auf 47 Jahre an – erst ab diesem Alter hat die oder der Hinterbliebene einen Anspruch aus der Rente des verstorbenen Ehepartners. Bei Todesfällen ab 2029 wird die Witwenrente erst ab 47 Jahren gezahlt. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Beruf wird für die Jahrgänge ab 1964 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und meistens mit kräftigen Abschlägen möglich sein. Eine frühere Verrentung wird nur noch bei Arbeitnehmern mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich sein, die eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung nachweisen. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen lebenslange Rentenabzüge in Höhe von 0,3 Prozent an. Experten schließen nicht aus, dass in Zukunft weitere Rentenkürzungen notwendig werden. Die Bundesbürger sind also gefordert, einen immer größeren Teil des Einkommens für die Finanzierung Ihres immer längeren Ruhestands zu sparen – nach dem Riester- oder Rürup-Modell geht das sogar mit satter staatlicher Förderung.


 
Handy am Lenkrad auch im Ausland teuer
Handy am Steuer ist teuer, das gilt in fast allen europäischen Ländern. Wer in Deutschland ohne Freisprecheinrichtung oder Headset während der Autofahrt telefoniert, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Wenn man als Deutscher im Ausland mit dem Handy am Steuer ertappt wird, gibt es zwar keine Punkte in Flensburg, dafür zum Teil aber empfindliche Bußgelder. Am teuersten ist der Regelverstoß in Norwegen: 165 Euro muss man dort berappen, wenn man während der Fahrt mit dem Mobilteil am Ohr erwischt wird. In Belgien kostet der Handyverstoß 100 Euro, in den Niederlanden 140 Euro, in der Schweiz 64 Euro, in Frankreich ab 22 Euro, in Österreich ab 25 Euro, in Spanien bis 91 Euro, in Polen 50 Euro, in Tschechien 34 Euro, in Italien ab 71 Euro und in Ungarn bis 125 Euro. Freisprechanlagen und Headsets am Steuer sind in allen Ländern mit Ausnahme von Spanien erlaubt, das ausschließlich fest installierte Freisprechanlagen zulässt. Nur in Schweden besteht noch kein ausdrückliches Handyverbot am Steuer. Schadenersatz- und versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen aber auch dort, wenn man als Fahrer durchs eigene Handy abgelenkt wird und einen Unfall verursacht. Es hilft nicht, ausländische Strafzettel einfach nicht bezahlen. Dank europäischer Clearingcenter werden die Knöllchen heute international zugestellt und notfalls mit Amtshilfe inländischer Behörden kostenpflichtig vollstreckt. Um das zu vermeiden – und vor allem natürlich, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden - sollte man ohnehin immer anhalten, wenn man sein Handy ohne Freisprecher nutzen will.
 
Nur Vollkasko schützt vor Vandalismus
Ärgerlich, wenn Unbekannte ihre Aggressionen an geparkten Autos auslassen. Mutwillige Beschädigungen bezeichnen die Kfz-Versicherer als Vandalismusschäden. Natürlich kann man als Besitzer eines eingedellten Autos Ersatz vom demjenigen verlangen, der den Schaden verursacht hat. Oft ist es aber nicht möglich, den Schuldigen zu ermitteln. Und selbst wenn der Demolierer gefasst wird, muss er den Schaden auch bezahlen können, sonst bleibt der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen. Wenn der Verursacher eines Vandalismusschadens am Auto nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein - falls man entsprechend versichert ist, denn der Vollkaskoschutz ist freiwillig und gegen Aufpreis. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten, eventuell unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die vereinbart ist. In der einfachen Kfz-Teilkaskoversicherung nach deutschen Musterbedingungen sind Vandalismusschäden nicht enthalten. Im Gegensatz zu Nachbarländern wie bspw. Österreich oder der Schweiz, wo mutwillige Beschädigung in der Teilkasko meist schon mitversichert ist. Neben Vandalismusschäden zahlt die Kfz-Vollkasko vor allem auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die bei selbst verursachten Unfällen entstehen – die Kfz-Haftpflicht ersetzt bekanntlich nur die Schäden der Andern. Wie in der Haftpflicht erfolgt auch in der Vollkasko nach Versicherungsfällen in der Regel eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Es kann sich deshalb lohnen, kleinere Vandalismusschäden als Versicherungskunde selbst zu übernehmen. Auskunft im Einzelfall erteilt der Versicherer.
 
Scheck als Zahlungsmittel annehmen?
Man bietet seinen Gebrauchtwagen zum Verkauf an, ein Interessent, vielleicht sogar aus dem Ausland, will das Auto haben. Bezahlen möchte er mit einem Scheck, das Fahrzeug samt Besitzdokumenten will er sofort mitnehmen. Man ist froh, einen Käufer gefunden zu haben – aber reicht der Scheck als Sicherheit, dass man wirklich an sein Geld kommt? Die früheren Euro-Schecks mit Einlösegarantie sind seit Jahren abgeschafft. Die Scheckeinlösung garantieren heute nur noch die Landeszentralbanken gegen hohe Bearbeitungsgebühr. Gewöhnliche Verrechnungsschecks von Banken und Sparkassen sind zunächst nicht mehr als ein Zahlungsversprechen desjenigen, der den Scheck ausstellt. Die bezogene Bank gibt den Scheckbetrag nur heraus, wenn das Konto des Ausstellers ein Guthaben in ausreichender Höhe aufweist. Erhält man einen Scheck als Bezahlung und reicht ihn bei seiner eigenen Bank ein, schreibt die den Wert des Schecks zunächst nur unter Vorbehalt gut – meist erkennbar an dem Kürzel „E.v.“, Eingang vorbehalten. Der Betrag erscheint dann bereits als Gutschrift auf dem Konto, das eigene Kreditinstitut muss das Geld aber noch bei der Bank des Ausstellers einziehen. Ist der Scheck nicht durch ein entsprechendes Guthaben gedeckt, zahlt die Bank des Ausstellers nicht, die Bank des Scheckeinreichers macht die unter Vorbehalt erfolgte Gutschrift dann wieder rückgängig. Außerdem kann der Aussteller den Scheck kurzfristig sperren lassen, auch in diesem Fall gibt es kein Geld. Aus Sicherheitsgründen Warten viele Banken deshalb einige Tage, bis sie ihren Kunden den Gegenwert von Schecks fremder Kreditinstitute auszahlen. Wohnt der Fahrzeugkäufer aus dem obigen Beispiel im Inland, kann man in der Regel per Mahnverfahren und notfalls durch Zwangsvollstreckung versuchen, an sein Geld kommen, wenn der Scheck nicht gedeckt ist oder vom Aussteller gesperrt wird. Auch das ist nur von Erfolg gekrönt, wenn der Käufer über entsprechendes Vermögen verfügt oder eine Rückgabe des Kaufgegenstandes noch möglich ist. Platzt ein Scheck aus dem Ausland, wird es oft unverhältnismäßig teuer und aufwändig, an sein Recht zu kommen. Deshalb niemals Bankschecks von Unbekannten akzeptieren, sondern auf Überweisung oder Barzahlung bestehen, bevor man Fahrzeug und Papiere übergibt.
 
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