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Freitag, 4. Juli 2008
 
 
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Versicherungsnews

Kinder sind oft leichtsinnig. Schwere Unfälle können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, während der Unfall während der Schule oder auf dem Schulweg geschieht. Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen bietet nur eine private Unfallversicherung – bei Kindern sind Spiel- und Verkehrsunfälle am häufigsten. Sinnvoll ist eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro. Wenn das Kind nach einem Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden behält, kann davon die Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut oder ein neues, mit Hilfseinrichtungen versehenes Familienfahrzeug angeschafft werden. Am besten einen progressiven Tarif wählen: dann steigt die Versicherungsleistung mit zunehmender Schwere der Behinderung überverhältnismäßig an, je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise auf 75.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60 Prozent und 100.000 Euro ab einer Behinderung von 90 Prozent. Zusatzleistungen wie Krankenhaus-Tagegeld oder Beitragsrückgewähr verteuern die Versicherung und sind für Kinder unnötig - wichtig ist vor allem die hohe Versicherungssumme.    

Auch die private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab: Gesundheitsschäden, die nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Leukämie oder Kinderlähmung verursacht werden, sind nicht versichert. Wer seine Kinder auch für solche Fälle finanziell wappnen will, kann eine private Invaliditätsversicherung abschließen. Bleibende Behinderungen nach Krankheiten sind bei Kindern allerdings selten – zumal viele Invaliditätsversicherer das risikoreiche erste Lebensjahr ausschließen. Das gleiche gilt für angeborene Krankheiten. Die Entscheidung zwischen einer umfassenden Invaliditätsversicherung mit 300 bis 400 Euro Jahreskosten und einer privaten Unfallversicherung, die nur unfallbedingte Folgen versichert und schon für um die 150 Euro im Jahr zu bekommen ist, treffen Sie als Eltern selbst.

 
Risikolebensversicherung ist besonders wichtig für Bauherren
Bauherrn gehen große finanzielle Pflichten ein. Bankdarlehen müssen über Jahrzehnte zurückgezahlt werden, oft ist eine wachsende Familie zu versorgen. Natürlich denkt niemand gerne daran, dass Vater oder Mutter etwas zustoßen könnte. Wenn aber der Ernährer durch Unfall oder Krankheit sein Leben verliert, bevor die Schulden abbezahlt sind und die Kinder auf eigenen Beinen stehen, kann das für die Familie katastrophale finanzielle Folgen haben. Nicht selten muss das unter großem Einsatz und mit viel Herzblut errichtete Heim aufgegeben und verkauft werden, weil das Geld nicht reicht. Eine Risikolebensversicherung schützt den überlebenden Partner im Todesfall wenigstens vor einem Schuldendesaster. Eine besondere Tarifvariante, die verbundene Risikolebensversicherung, zahlt beim Tod eines der beiden versicherten Lebenspartner dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Partner auf diese Weise rund zehn Prozent. Mit einer weiteren Variante der Risikolebensversicherung – der Restschuldversicherung – kann man genau die Summe absichern, die man dem Kreditgeber noch schuldig wäre, falls man vorzeitig verstirbt. Dadurch bleibt im schlimmsten aller Fälle wenigstens Haus und Grundstück sicher im Familieneigentum.
 
Deutsche gehen wieder später in Rente
Bis in die 1990er Jahre hinein gingen die Bundesbürger immer früher in Rente. Dann wurde das gesetzliche Rentensystem mehrfach reformiert, denn die hohen Ausgaben waren kaum noch bezahlbar. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen zeigt jetzt erstmals Wirkung: Im vergangenen Jahr 2006 gingen Frauen mit durchschnittlich 63,2 Jahren und Männer mit 63,3 Jahren in Rente. Der teilt die deutsche Rentenversicherung jetzt mit. Noch neun Jahre zuvor im Jahr 1997 waren Männer rund 1,2 Jahre früher und Frauen rund 0,8 Jahre früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden. Der Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters habe teils demografische Gründe. Die Versicherten entschieden sich aber auch deshalb für den späteren Renteneintritt, um Abschläge auf den Rentenanspruch zu vermeiden. Für jeden Monat, den man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, zieht der Versicherungsträger 0,3 Prozent vom vollen Rentenanspruch ab. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich das Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren schrittweise. Wer 1964 und später geboren ist, hat erst bei Renteneintritt mit 67 Jahren den vollen Anspruch auf gesetzliche Rente. Experten empfehlen, schon heute mit einer Privatrente dafür zu sorgen, dass das Geld im Ruhestand nicht knapp wird. Der Staat fördert Privatrenten mit dem Riester- und dem Rürupmodell durch hohe Zulagen und Steuervorteile.
 
Abmahnung nach Internet-Verstoß
Unausgelastete Anwälte suchen das Internet gezielt nach Rechtsverstößen ab, um die Verantwortlichen kostenpflichtig abzumahnen. Unwissenheit schützt nicht: Auch wer aus Unkenntnis Fotos oder Texte verwendet, an denen andere die Rechte besitzen, kann Anwalts- und Lizenzrechnungen von mehreren tausend Euro bekommen. Wer nicht zahlt, wird meist verklagt. Die Zahl der Gesetze, gegen die man im Internet verstoßen kann, ist groß. Dass der Tausch von geschützter Musik verboten ist, weiß heute jeder. Auch wer urheberrechtlich geschützte Werke wie beispielsweise Stadtpläne in die eigene Homepage einfügt, verstößt gegen geltendes Recht und muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechen. Dass von jeder Website ein ausführliches Impressum gefordert wird oder Gewerbler ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen, wird von Vielen übersehen. Geschäftsleute müssen auch in Emails Firmenbezeichnung, Firmensitz, Registergericht und Handelsregisternummer ausweisen. Und kaum jemandem ist klar, dass er seine Telefonnummer angeben muss, wenn er online mit Tieren handelt oder dass es verboten ist, Orden aus dem zweiten Weltkrieg anzubieten, auf denen Nazisymbole abgebildet sind. An solchen formalen Verstößen setzen Anwälte an, mahnen ab, fordern eine Unterlassungserklärung für die Zukunft und fügen eine saftige Gebührennote bei, oft 800 Euro und mehr. Das dürfen sie durchaus, denn aus Sicht des Gesetzgebers handeln sie im Interesse des Verbraucherschutzes. Eine Abmahnung sollte man deshalb immer ernst nehmen und umgehend seinen Rechtsanwalt aufsuchen. Der prüft, ob die Abmahnung selbst und die Höhe der Gebührenrechnung berechtigt ist und leitet die richtigen Schritte ein.
 
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