Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden - drei Viertel davon im Privatleben. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung schützt auch bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, beim Sport und auf Reisen.
Je nach Vertragsvereinbarung zahlt der Versicherer eine hohe Einmalleistung oder eine laufende Unfallrente, wenn man durch einen Unfall dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Für den Fall des Unfalltods kann eine feste Kapitalleistung vereinbart werden, ähnlich einer Risikolebensversicherung. Manche Gesellschaften bieten zusätzlich feste Sofortleistungen bei bestimmten schweren Verletzungsarten an. Zusammen mit der Unfallversicherung kann man ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld versichern. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen während einer unfallbedingten Krankheit oder eines Klinikaufenthalts plötzlich wegfallen würde. Im Ernstfall helfen viele Versicherer zusätzlich mit so genannten Assistanceleistungen. Dazu gehören die Hilfe bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen oder die Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfe, wenn sich der Versicherte unfallbedingt nicht selbst versorgen kann. Manche Anbieter beteiligen sich im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch an den Kosten für den behindertengerechten Umbau des Autos oder der Wohnung.
Wer Sportarten wie Snowboarden, Paragliding oder Motorsport betreibt, sollte darauf achten, dass sein Hobby im privaten Unfallschutz eingeschlossen ist. Am besten in den Bedingungen nachlesen. Andernfalls beim dem Versicherer anfragen, ob ein Einschluss gegen Prämienzuschlag möglich ist. Verbraucherschützer empfehlen Unfallversicherungen mit progressiver Leistungsstaffelung. In diesem Fall bekommt der Versicherte bei hohen Invaliditätsgraden von 75, 90 oder 100 Prozent ein Mehrfaches der Basis-Versicherungssumme. In der privaten Unfallversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden: Um steigende finanzielle Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden in diesem Fall Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig nach oben angepasst. Viele Versicherer bieten Prämiennachlässe an, wenn sich gleich mehrere Familienmitglieder unfallversichern.
Wenn die Zinsbindung eines Baudarlehens ausläuft, muss neu verhandelt werden. Für fünf, zehn oder fünfzehn Jahre wird die Höhe der Kreditzinsen bei Vertragsabschluss meist festgeschrieben.
Für die Zeit nach der Zinsbindung macht die Bank in der Regel ein neues Angebot. Viele Hausbesitzer gehen ungeprüft darauf ein. Fast 50 Prozent finanzieren weiter beim alten Institut, ohne zu vergleichen, ob der Markt auch günstigere Zinsen bietet. Mehr als ein Prozentpunkt liegt zurzeit zwischen dem günstigsten und dem teuersten Baukredit-Anbieter. Die Höhe der Anschlussfinanzierung liegt durchschnittlich bei rund 110.000 Euro. Je nach Zinsdifferenz zwischen dem Angebot der Hausbank und der günstigsten Offerte lassen sich in vielen Fällen Tausende Euro sparen. Das gilt vor allem, wenn das Restdarlehen noch relativ hoch ist. Bei 15jähriger Anschlussfinanzierung von beispielsweise 110.000 Euro spart man zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter insgesamt mehr als 17.000 Euro, denn jeder gesparte Zinseuro kann direkt in die Tilgung fließen. Um nicht übereilt handeln zu müssen, sollte man sich rechtzeitig, also mindestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung, nach den günstigsten Konkurrenzangeboten für die Anschlussfinanzierung umsehen und Vergleichsangebote einholen. Ein günstigeres Konkurrenzangebot ist natürlich auch ein gutes Argument, wenn man mit der Hausbank über die Zinsen für den Anschlusskredit sprechen will.
Das so genannte Burn-Out-Syndrom – die chronische belastungsbedingte Erschöpfung – kann durchaus Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt klar gestellt.
Der Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung war rund zwanzig Jahre lang als Geschäftsführer eines Münchner Finanzhauses tätig. Nach jahrelangen nervlichen Problemen und einem schweren seelischen Zusammenbruch war der Mann dem massiven Erfolgsdruck seines Berufs nicht mehr gewachsen. Sein Facharzt bescheinigte ein chronisches Burn-Out-Syndrom und empfahl ihm den endgültigen Ausstieg aus dem Beruf. Als der Berufsunfähigkeitsversicherer des Erkrankten die Diagnose nicht als Nachweis einer Berufsunfähigkeit anerkennen wollte, erstritt der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente zunächst durch eine Klage gegen den Versicherer beim Landgericht München I (Az. 25 O 19798/03). Der Berufsunfähigkeitsversicherer wollte die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen und ging in Berufung. Nach Sichtung aller Gutachten stellte das Münchener Oberlandesgericht allerdings fest, dass die Vorinstanz richtig entschieden hatte und empfahl dem Versicherer, die Berufung zurückzunehmen. Der Versicherer zog das Rechtsmittel zurück und akzeptierte die Vorentscheidung. Er muss dem Mann nun rund 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente nachzahlen und cirka 65.000 Euro Versicherungsbeiträge erstatten.
Das Urteil markiert einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher. Von deutschen Gerichten waren Klagen auf private Berufsunfähigkeitsrente wegen chronischer belastungsbedingter Erschöpfung bisher regelmäßig zurückgewiesen worden.
Wenn eine größere Kapitalanlage wie eine Lebensversicherung, ein Sparvertrag oder ein Bundesschatzbrief fällig wird, braucht man das Geld nicht immer sofort und in voller Höhe. Für die Generation 60plus interessant: Durch Einmalzahlung in einen privaten Rentenvertrag kann man sich sofort ein lebenslanges Extra-Einkommen sichern.
Private Altersvorsorge ist im Gegensatz zur staatlichen Rente „kapitalgedeckt“: Das Geld der Kunden wird nach gesetzlichen Sicherheitsvorgaben angelegt und inklusive Garantiezins und Überschussbeteilung als lebenslange Rente wieder ausgezahlt. Bei der privaten Altersvorsorge kann man im Gegensatz zur gesetzlichen Rente also sicher sein, dass im Schnitt wirklich mehr herauskommt, als man eingezahlt hat. Die Höhe der privaten Sofortrente hängt ab von der Summe, die man in den Vertrag investiert, aber auch vom Renteneintrittsalter und der vereinbarten Rentengarantiezeit. Wer mit 65 erstmals Privatrente bezieht, bekommt eine höhere Monatszahlung als jemand, der beispielsweise schon mit 62 in Ruhestand geht und folglich drei Jahre länger Leistungen aus der Privatvorsorge bekommt. Wird eine Rentengarantiezeit – z.B. fünf oder zehn Jahre – vereinbart, fließt die volle Privatrente bis zum Ende der Garantiezeit an die Angehörigen weiter, auch wenn der Versicherte frühzeitig verstirbt. Es lohnt sich immer dann, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, wenn im Ernstfall Hinterbliebene zu versorgen sind. Alleinstehende brauchen die Garantiezeit in der Regel nicht.
Experten empfehlen, eine so genannte dynamische Rente abzuschließen. In diesem Fall steigt der Rentenanspruch mit jedem Jahr der Vertragslaufzeit, um Kaufkraftverluste durch Geldentwertung auszugleichen. Für eine Einmalzahlung von 50.000 Euro bekommt man bei vielen Versicherern zurzeit eine monatliche Sofortrente von bis zu 250 Euro.