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Dienstag, 6. Januar 2009
 
 
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Versicherungsnews

114 Euro je Riester-Sparer, 228 EUR für Verheiratete und 138 Euro je Kind zahlt Vater Staat zurzeit an Fördergeld, wenn man nach dem Riestermodell privat fürs Alter vorsorgt. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen noch weiter.

Besonders Durchschnittsverdiener mit Kindern sollten sich die hohe jährliche Förderung nicht entgehen zu lassen. Beispiel: Ein Vater von drei Kindern, Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 30.000 Euro, bekommt im Jahr 2007 staatliche Zulagen von 528 Euro. Insgesamt müssen zurzeit inklusive Fördermitteln drei Prozent des Einkommens in die Riester-Police eingezahlt werden, um sich den Anspruch auf die vollen Zulagen zu sichern - im Beispiel also 900 Euro. Abzüglich der staatlichen Förderung muss der Beispielkunde deshalb tatsächlich nur 372 Euro Eigenbeitrag erbringen – dadurch ergibt sich eine hervorragende Rendite, besonders wegen der Extra-Förderung der Kinder. Im Beispiel verzinst sich der Eigenbeitrag allein durch die Zulagen mit rund 142 Prozent. Dazu kommen die Zinsen, die der Anbieter während der Laufzeit gutschreibt. Förderprodukte sind nicht nur für Durchschnittsverdiener interessant – Höherverdienende profitieren von einer satten Steuerrückerstattung. Schließt ein Single mit einem Jahresbrutto von 75.000 Euro einen Riester-Vertrag, zahlt er im laufenden Jahr 2.250 Euro ein. 1.575 Euro kann er davon als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz bringt ihm das einen Steuervorteil von um die 700 Euro.

Vorsorgeförderung nach dem Riester-Modell gibt es für alle versicherungspflichtig Beschäftigten - also für alle Arbeitnehmer, außerdem für Beamte. Ehegatten von Arbeitnehmern können einen eigenen Vertrag schließen. Die Mehrzahl der angebotenen Riester-Produkte sind private Rentenversicherungen, bei Erreichen des Rentenalters bekommt man eine monatliche private Rente. Attraktiv sind aber auch Fonds- und Banksparpläne, die bei Erfüllen der Riester-Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert werden.

 
Ihr Hausratschutz geht mit auf Reisen

Man braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung, wenn man seine Siebensachen im Urlaub vor Diebstahl im Hotelzimmer oder Klau aus dem Ferienhaus schützen will. In vielen Fällen kommt schon die heimische Hausratversicherung für den Schaden auf. In neueren Hausratpolicen sind Reisegepäck und mitgeführte Wertgegenstände weltweit bis zu drei Monaten mit zehn Prozent der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro mitversichert. Ältere Verträge enthalten den Gepäckschutz allerdings oft noch nicht. Als Versicherter sollte man deshalb rechtzeitig vor Ferienbeginn prüfen, ob das Reisegepäck in der eigenen Hausratpolice eingeschlossen ist – falls nicht, den Vertrag am besten beim Versicherer umstellen lassen.

Diebstahlschutz durch die heimische Hausratversicherung besteht allerdings nur, wenn Einbrecher gewaltsam ins Feriendomizil eindringen. Taschendiebstahl, Klau aus dem Leihwagen oder Diebstahl aus dem Wohnmobil sind durch die Hausratpolice also nicht versichert. Wie zuhause springt die Hausratversicherung aber ein, wenn Gepäck oder Wertsachen des Urlaubers in der Reiseunterkunft durch Brand oder Unwetter zu Schaden kommen oder zerstört werden. Wichtig: Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer. Bei kleineren Verlusten sollte es jedoch reichen, den Versicherer baldmöglichst nach der Heimreise zu informieren. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung kommt der Hausratversicherer nicht für den Reisegepäckschaden auf.

 
Tagesgeldkonto mit guten Zinsen bei hoher Verfügbarkeit

Die Zinsen haben angezogen. Trotzdem bringen langfristige Geldanlagen zurzeit kaum mehr Ertrag als kurzfristiges Sparen. Wer gute Rendite und gleichzeitig hohe Verfügbarkeit für sein Geld will, ist mit einem Tagesgeldkonto gut beraten. Das Tagesgeldkonto – je nach Kreditinstitut auch als Cash-, Extra-, Zins- oder Powerkonto bezeichnet – kann man im Gegensatz zum Sparbuch täglich kündigen und sofort über sein Geld verfügen. Wer dagegen vom altbekannten Sparbuch mehr als 2.000 Euro monatlich abheben will, muss meist monatelange Kündigungsfristen beachten oder teure Vorschusszinsen zahlen. Trotz der sofortigen Verfügbarkeit sind die Zinsen für Tagesgeld deutlich besser als fürs Sparkonto, sie werden regelmäßig der Entwicklung am Kapitalmarkt angepasst. Oft bekommt man Staffelzinsen: Je mehr man anlegt, desto höher der Zinssatz. Zwischen zweieinhalb und drei Prozent zahlen die Banken für Tagesgeldkonten zurzeit – die aktuellen Zinssätze werden regelmäßig in Finanzblättern, Wirtschafts- und vielen Tageszeitungen veröffentlicht.

Die hiesigen Ableger ausländischer Kreditinstitute etwa aus den Niederlanden, der Türkei oder Spanien werben mit besonders hoher Tagesgeld-Rendite. Wichtig zu wissen für Verbraucher: Ausländische Banken mit Filiale in Deutschland gehören häufig nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds an. Als Sparer muss man deshalb einen beschränkten Einlagenschutz hinnehmen, falls ein solches Institut zahlungsunfähig werden sollte. Vorsichtige legen deshalb dort nicht mehr als 20.000 Euro (Niederlande 40.000) pro Kopf an. Beim Tagesgeldkonto fallen keine Kontoführungsgebühren an. Wie ein Girokonto kann man das Tagesgeldkonto allerdings nicht nutzen, denn Überweisungen, Automatenabhebungen oder Kontoüberziehung sind nicht möglich. Wie bei allen Sparprodukten kassiert der Fiskus auch bei Tagesgeldkonten 30 Prozent Abschlagssteuer auf die Zinserträge. Deshalb unbedingt bei der Bank einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilen, falls die persönlichen Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind. So bleiben in diesem Jahr 801 Euro Zinsertrag für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare steuerfrei.

 
Das leistet der Rechtsschutz

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten kann man oft nicht vermeiden. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss. Der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man einen Prozess gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird auch die außergerichtliche anwaltliche Beratung durch den Anwalt erstattet. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. 

Die eigene Rechtsschutzversicherung gilt auch für Ehepartner und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind im Regelfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ausführlich beraten.

 
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