Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson ermächtigen, alle wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu übernehmen, falls man aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr für sich selbst handeln kann. Wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der möglicherweise zuvor ganz unbekannt war. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen wie beispielsweise den Lebenspartner, ein eigenes Kind oder einen Freund damit beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, wenn sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht aber nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln: In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung will oder nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich auch der Vorsorgebevollmächtigte halten. Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht endgültig: Wer sie ändern will, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Tipp: Hat ein Vormundschaftsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, kann es trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Für ältere oder kranke Menschen ist es deshalb ratsam, ein ärztliches Attest darüber einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig ist.
Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de). Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro je nach Dokument registrieren. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. 500.000 Deutsche haben seit der Gründung im Jahr 2005 bereits ihre Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.
Hausfrauen und Hausmänner leisten wichtige, wertvolle und im Ernstfall auch teure Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, kann die ganze Familie in finanzielle Schieflage geraten. Gut, wenn man in diesem Fall abgesichert ist. Mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können vor allem Jüngere, die noch wenig Beiträge gezahlt haben, kaum rechen. Wie für andere Berufstätige ist deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine feste monatliche Rente an den oder die Versicherte. Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut.
Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können sie übrigens den erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit ausgeübten Beruf mitversichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krankheiten führen könnte. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung – mit einer Monatsrente von 500 bis 1.000 Euro lässt sich im Ernstfall Einiges abfedern.
Ist man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter – 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch finanziell ins Schwimmen kommen. Besonders schwierig wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch ein Baukredit abgetragen werden muss.
Gegen den Einkommensausfall bei Krankheit kann man sich mit einer Krankentagegeld-Versicherung schützen. Die zahlt im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil – je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer zahlt, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld: Die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere „Karenzzeit“ vereinbaren – das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung – die zahlt nur, wenn man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
Manche Reisen führen in Regionen, in denen nicht an jeder Ecke ein Geldautomat steht. Wer weltweit unterwegs ist, weiß ohnehin, dass selbst in Großstädten nicht jeder Automat die ec-Karte der deutschen Heimatbank akzeptiert. Zudem sind die Auslandsgebühren für Deutsche besonders hoch: Bis 6 Euro je Abhebung zahlen deutsche Bank- und Sparkassenkunden schon innerhalb der Europäischen Union, wenn sie ausländische Geldautomaten nutzen. Eine Alternative ist nach wie vor der Traveller- oder auch Reisescheck. Den gibt es von verschiedenen Anbietern wie American Express, Thomas Cook oder Visa.
Weltweit tauschen Banken diese Reiseschecks problemlos in örtliches Bargeld um. Ebenso werden die Schecks von fast allen Hotels, Wechselstuben, Einzelhändlern oder von Autovermietungen akzeptiert. Man kauft die Schecks bei der Bank zu Hause in der gewünschten Summe und Stückelung. Ausgestellt werden die Schecks je nach Reiseziel beispielsweise in US-, kanadischen oder australischen Dollar, in Euro oder Schweizer Franken. Faustregel: Reist man in ein Land mit „weicher“ Währung, nimmt man am besten Euro-Reiseschecks mit. Für Hartwährungsländer wie Großbritannien oder die Schweiz kann man auch Schecks in Landeswährung kaufen. Die Hausbank sollte Auskunft geben können, welche Währung je nach Reiseziel empfehlenswert ist.
Gleich beim Kauf unterschreibt man die Reiseschecks in der dafür vorgesehenen Zeile - ab diesem Zeitpunkt sind die Schecks gegen Diebstahl und Verlust versichert. Zum zweiten Mal unterzeichnet man erst, wenn man den Reisescheck einlöst. Außerdem legt man bei der Einlösung Reisepass oder Personalausweis vor. Beim Kauf von Reiseschecks bekommt man eine Kaufquittung und ein Verzeichnis der Seriennummern der Schecks. Beides ist getrennt voneinander aufzubewahren. Kann man diese Belege vorzeigen, besorgt jede ausländische Bank Ersatz für abhanden gekommene Reiseschecks, meist innerhalb von 48 Stunden nach der Verlustmeldung. Ergänzend sind weltweit Servicehotlines geschaltet, die im Ernstfall helfen. Die deutschen Sparkassen und Banken berechnen für den Verkauf von Reiseschecks in der Regel 1 Prozent Gebühr vom Wert, die Mindestgebühr beträgt je nach Institut zwischen fünf und zehn Euro.