Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden - drei Viertel davon im Privatleben. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung schützt auch bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, beim Sport und auf Reisen.
Je nach Vertragsvereinbarung zahlt der Versicherer eine hohe Einmalleistung oder eine laufende Unfallrente, wenn man durch einen Unfall dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Für den Fall des Unfalltods kann eine feste Kapitalleistung vereinbart werden, ähnlich einer Risikolebensversicherung. Manche Gesellschaften bieten zusätzlich feste Sofortleistungen bei bestimmten schweren Verletzungsarten an. Zusammen mit der Unfallversicherung kann man ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld versichern. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen während einer unfallbedingten Krankheit oder eines Klinikaufenthalts plötzlich wegfallen würde. Im Ernstfall helfen viele Versicherer zusätzlich mit so genannten Assistanceleistungen. Dazu gehören die Hilfe bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen oder die Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfe, wenn sich der Versicherte unfallbedingt nicht selbst versorgen kann. Manche Anbieter beteiligen sich im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch an den Kosten für den behindertengerechten Umbau des Autos oder der Wohnung.
Wer Sportarten wie Snowboarden, Paragliding oder Motorsport betreibt, sollte darauf achten, dass sein Hobby im privaten Unfallschutz eingeschlossen ist. Am besten in den Bedingungen nachlesen. Andernfalls beim dem Versicherer anfragen, ob ein Einschluss gegen Prämienzuschlag möglich ist. Verbraucherschützer empfehlen Unfallversicherungen mit progressiver Leistungsstaffelung. In diesem Fall bekommt der Versicherte bei hohen Invaliditätsgraden von 75, 90 oder 100 Prozent ein Mehrfaches der Basis-Versicherungssumme. In der privaten Unfallversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden: Um steigende finanzielle Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden in diesem Fall Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig nach oben angepasst. Viele Versicherer bieten Prämiennachlässe an, wenn sich gleich mehrere Familienmitglieder unfallversichern.
Wer einen Bausparvertrag aus den 1990er Jahren besitzt, profitiert häufig noch von den attraktiven Bonusregelungen dieser Zeit. Die waren von den Bausparkassen damals angeboten worden, um auch solche Kunden zu gewinnen, die gar nicht vorhatten, ein Haus oder eine Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Bonusverträge aus den 1990er Jahren erwirtschaften Renditen von bis zu 5 Prozent – mehr, als man bei vielen Banken und Sparkassen fürs angelegte Geld bekommt. Gewährt wird der Extra-Bonus in der Regel dann, wenn der Kunde auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet.
Einige Bausparkassen versuchen, solche alten, aus ihrer Sicht teuren Bonusverträge loszuwerden. Häufig wird dem Kunden der Wechsel in einen „modernen“ Tarif angeboten, der zwar niedrigere Kreditzinsen für das Bauspardarlehen, aber auch schlechtere Guthabenzinsen während der Ansparphase vorsieht. Wer den Bausparvertrag gar nicht zum Immobilienerwerb nutzen und das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen will, verschlechtert sich in aller Regel, wenn er der Umstellung auf einen solchen Neutarif zustimmt. Bestehen Sie bei der Bausparkasse besser auf der Fortführung des Altvertrages.
Wird ein Bonusvertrag „zuteilungsreif“, weisen die Bausparkassen selten darauf hin, dass der Bausparvertrag damit nicht automatisch enden muss. Ein bestehender Bonusvertrag kann durchaus weiter bespart werden. Schauen Sie in den Vertragsbedingungen nach: Sofern kein ausdrückliches Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife vereinbart ist, können Sie eine Weiterführung des Bonusvertrages vereinbaren.
Mehr als eine Viertelmillion Deutsche jährlich müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Doch die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung reicht im Ernstfall oft nicht einmal, um die laufenden Kosten zu decken. Häufige Folge: Finanzielle Probleme bis hin zum sozialen Abstieg.
Ein besonderes Vorsorgeproblem haben junge Arbeitnehmer. Weil sie erst kurze Zeit Rentenbeiträge gezahlt haben, ist ihr Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente meist nicht der Rede wert. Trotzdem zögern junge Menschen den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu lange hinaus. Warum soll man „langweilige“ Vorsorge betreiben, wenn man sein Geld jetzt sofort für die schönen Dinge des Lebens ausgeben kann? Ganz einfach: Zählt man unglücklicherweise zu einem der 280.000 Deutschen, die jedes Jahr wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des regulären Rentenalters ihren Beruf nicht mehr ausüben können, braucht man eine private finanzielle Absicherung. Dabei ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für junge Menschen attraktiv, denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Risikobeitrag. Wer als Achtzehnjähriger eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro im Monat versichert, bekommt diesen Schutz dauerhaft schon für rund 60 Euro monatlich. Mit 40 zahlt man für den gleichen Schutz oft das Doppelte - oder muss bei gleichem Beitrag Renteneinbußen von um die 50 Prozent hinnehmen. Über die gesamte Berufszeit ist es also günstiger, schon in sehr jungen Jahren einzusteigen.
Bereits Auszubildende und Schüler können eine angemessene Rente für den Ernstfall versichern. Fürsorgliche Eltern werden sich gerne an den Kosten beteiligen. Ein weiterer Vorteil bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren: Man hat in aller Regel noch keine Erkrankungen, die der Versicherer ausschließen müsste, um sein eigenes Risiko überschaubar zu halten.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson ermächtigen, alle wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu übernehmen, falls man aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr für sich selbst handeln kann. Wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der möglicherweise zuvor ganz unbekannt war. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen wie beispielsweise den Lebenspartner, ein eigenes Kind oder einen Freund damit beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, wenn sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht aber nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln: In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung will oder nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich auch der Vorsorgebevollmächtigte halten. Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht endgültig: Wer sie ändern will, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Tipp: Hat ein Vormundschaftsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, kann es trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Für ältere oder kranke Menschen ist es deshalb ratsam, ein ärztliches Attest darüber einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig ist.
Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de). Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro je nach Dokument registrieren. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. 500.000 Deutsche haben seit der Gründung im Jahr 2005 bereits ihre Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.