Versicherungen Vergleichen
Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen  
Home
Samstag, 22. November 2008
 
 
Hauptmenü-News
Home
BU Versicherung
Gesundheit
Investment
KFZ-Versicherung
Lebensversicherung
private Vorsorge
Rechtschutzversicherung
Wohngebäudeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Firmenversicherung
Gewerbeversicherung
Haus-Grund-Haftpflicht
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Zahnzusatzversicherung
versicherungen
Autoversicherung
Reiseversicherung
Unfallversicherung
Vorsorge
Altersvorsorge
Riester Rente
Rürup Rente
Quom
Private KV
Tierversicherungen
Hundehaftpflichtversicherung
Katzenversicherung
Pferdeversicherung
Kredite
Kredit ohne Schufa
Kreditvergleich
Partner
Webtipps
RSS
Social Bookmark
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
Versicherungsnews
Bis in die 1990er Jahre hinein gingen die Bundesbürger immer früher in Rente. Dann wurde das gesetzliche Rentensystem mehrfach reformiert, denn die hohen Ausgaben waren kaum noch bezahlbar. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen zeigt jetzt erstmals Wirkung: Im vergangenen Jahr 2006 gingen Frauen mit durchschnittlich 63,2 Jahren und Männer mit 63,3 Jahren in Rente. Der teilt die deutsche Rentenversicherung jetzt mit. Noch neun Jahre zuvor im Jahr 1997 waren Männer rund 1,2 Jahre früher und Frauen rund 0,8 Jahre früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden. Der Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters habe teils demografische Gründe. Die Versicherten entschieden sich aber auch deshalb für den späteren Renteneintritt, um Abschläge auf den Rentenanspruch zu vermeiden. Für jeden Monat, den man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, zieht der Versicherungsträger 0,3 Prozent vom vollen Rentenanspruch ab. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich das Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren schrittweise. Wer 1964 und später geboren ist, hat erst bei Renteneintritt mit 67 Jahren den vollen Anspruch auf gesetzliche Rente. Experten empfehlen, schon heute mit einer Privatrente dafür zu sorgen, dass das Geld im Ruhestand nicht knapp wird. Der Staat fördert Privatrenten mit dem Riester- und dem Rürupmodell durch hohe Zulagen und Steuervorteile.
 
Den Nachwuchs richtig gegen Unfälle versichern

Kinder sind oft leichtsinnig. Schwere Unfälle können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, während der Unfall während der Schule oder auf dem Schulweg geschieht. Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen bietet nur eine private Unfallversicherung – bei Kindern sind Spiel- und Verkehrsunfälle am häufigsten. Sinnvoll ist eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro. Wenn das Kind nach einem Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden behält, kann davon die Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut oder ein neues, mit Hilfseinrichtungen versehenes Familienfahrzeug angeschafft werden. Am besten einen progressiven Tarif wählen: dann steigt die Versicherungsleistung mit zunehmender Schwere der Behinderung überverhältnismäßig an, je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise auf 75.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60 Prozent und 100.000 Euro ab einer Behinderung von 90 Prozent. Zusatzleistungen wie Krankenhaus-Tagegeld oder Beitragsrückgewähr verteuern die Versicherung und sind für Kinder unnötig - wichtig ist vor allem die hohe Versicherungssumme.    

Auch die private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab: Gesundheitsschäden, die nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Leukämie oder Kinderlähmung verursacht werden, sind nicht versichert. Wer seine Kinder auch für solche Fälle finanziell wappnen will, kann eine private Invaliditätsversicherung abschließen. Bleibende Behinderungen nach Krankheiten sind bei Kindern allerdings selten – zumal viele Invaliditätsversicherer das risikoreiche erste Lebensjahr ausschließen. Das gleiche gilt für angeborene Krankheiten. Die Entscheidung zwischen einer umfassenden Invaliditätsversicherung mit 300 bis 400 Euro Jahreskosten und einer privaten Unfallversicherung, die nur unfallbedingte Folgen versichert und schon für um die 150 Euro im Jahr zu bekommen ist, treffen Sie als Eltern selbst.

 
Rechtsschutz gekündigt und kein Neuvertrag

Leserfrage: Jahrelang ist man im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als man die Rechtsschutzversicherung tatsächlich in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar die Kosten, kündigt anschließend aber den Vertrag. Man versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil man beim alten Versicherer bereits einen oder mehrere Rechtsschutzfälle hatte. Ist das zulässig?

Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2007 beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die für mehr als fünf Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des fünften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen.

Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.

 
BU-Rente trotz beitragsfreier Police?

Ob man als Versicherter trotz Beitragsfreistellung des Vertrags Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsrente hat, hängt davon ab, wann genau man berufsunfähig wird. Entscheidend ist, ob man bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch Beiträge entrichtet hat – das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 12 U 11/07).

Eine Frau hatte mit ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer die Beitragsfreistellung ihres Vertrags zum 1. Mai 2005 vereinbart. Kurz darauf wurde die Versicherungskundin aus Gesundheitsgründen berufsunfähig. Weil sie schon länger krank gewesen war, wurde die Berufsunfähigkeit auf den 25. Juni 2004 zurückdatiert. Der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlte die vereinbarte Rente – aber nur für den Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung am 1. Mai 2005. Danach sei er gemäß seiner Vertragsbedingungen nicht mehr zur Leistung verpflichtet, so sein Argument. Die Frau klagte gegen den Versicherer auf Zahlung der Rente über den Zeitpunkt der Beitragsfreistellung hinaus. Vor Gericht hatte sie Erfolg. Die Klägerin sei bereits im Jahr 2004 berufsunfähig geworden, als der Vertrag noch lief und auch die Versicherungsbeiträge von ihr bezahlt wurden, so die Karlsruher Oberlandesrichter. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit war die Police also noch nicht beitragsfrei gestellt, so dass der Versicherer verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung voll zu erbringen. Vertraglich vereinbart war eine Rente für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit. Die Versicherungskundin hat nun Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente bis zum regulären Vertragsablauf, sofern sie nicht wieder arbeitsfähig wird.

Tipp: Gute Berufsunfähigkeitsversicherer bieten Policen an, deren Versicherungsschutz für eine bestimmte Dauer beitragsfrei weiter besteht, wenn man die Beiträge etwa wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit zeitweise nicht bezahlen kann. Achten Sie darauf, dass der Vertrag nach dieser Frist ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Ausschluss von Neuerkrankungen wieder aufgenommen werden kann. Sonst kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn während der Beitragsfreistellung beim Versicherten beispielsweise ein Rückenleiden diagnostiziert wird, das zu Berufsunfähigkeit führt, nachdem er die Beitragszahlung wieder aufgenommen hat.  

 
<< Anfang < Vorherige 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Nächste > Ende >>

Ergebnisse 77 - 80 von 107
Empfehlungen
Tipps
Werbung
 
Top! Top!