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Freitag, 4. Juli 2008
 
 
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Versicherungsnews
Bis in die 1990er Jahre hinein gingen die Bundesbürger immer früher in Rente. Dann wurde das gesetzliche Rentensystem mehrfach reformiert, denn die hohen Ausgaben waren kaum noch bezahlbar. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen zeigt jetzt erstmals Wirkung: Im vergangenen Jahr 2006 gingen Frauen mit durchschnittlich 63,2 Jahren und Männer mit 63,3 Jahren in Rente. Der teilt die deutsche Rentenversicherung jetzt mit. Noch neun Jahre zuvor im Jahr 1997 waren Männer rund 1,2 Jahre früher und Frauen rund 0,8 Jahre früher aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden. Der Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters habe teils demografische Gründe. Die Versicherten entschieden sich aber auch deshalb für den späteren Renteneintritt, um Abschläge auf den Rentenanspruch zu vermeiden. Für jeden Monat, den man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, zieht der Versicherungsträger 0,3 Prozent vom vollen Rentenanspruch ab. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich das Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren schrittweise. Wer 1964 und später geboren ist, hat erst bei Renteneintritt mit 67 Jahren den vollen Anspruch auf gesetzliche Rente. Experten empfehlen, schon heute mit einer Privatrente dafür zu sorgen, dass das Geld im Ruhestand nicht knapp wird. Der Staat fördert Privatrenten mit dem Riester- und dem Rürupmodell durch hohe Zulagen und Steuervorteile.
 
Hausratschutz auch für Fahrräder

Ärgerlich, wenn das Fahrrad gestohlen wird. Oft kommt aber die Hausratversicherung für den Diebstahl auf. Fahrräder sind immer dann in der Hausratversicherung mitversichert, wenn sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also ein so genannter Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt.

Die Hausratversicherung zahlt auch, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Neben dem Fahrrad selbst sind alle fest angebrachte Zubehörteile wie Kindersitz oder Satteltaschen mitversichert. Die Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung durch den Versicherer, wenn das Rad gestohlen wird.

Meist gegen Beitragszuschlag kann man die Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn das Fahrrad außerhalb des eigenen Grundstücks zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird. Nach 22 Uhr besteht solange Diebstahlschutz, wie man mit dem Rad noch unterwegs ist. Den Fahrraddiebstahl muss man unverzüglich bei Polizei und Versicherer anzeigen. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Hausratversicherung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann oft mit dem Hausratversicherer vereinbart werden. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.

 
Was leistet die Unfallversicherung?

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden - drei Viertel davon im Privatleben. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung schützt auch bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, beim Sport und auf Reisen.

Je nach Vertragsvereinbarung zahlt der Versicherer eine hohe Einmalleistung oder eine laufende Unfallrente, wenn man durch einen Unfall dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Für den Fall des Unfalltods kann eine feste Kapitalleistung vereinbart werden, ähnlich einer Risikolebensversicherung. Manche Gesellschaften bieten zusätzlich feste Sofortleistungen bei bestimmten schweren Verletzungsarten an. Zusammen mit der Unfallversicherung kann man ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld versichern. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen während einer unfallbedingten Krankheit oder eines Klinikaufenthalts plötzlich wegfallen würde. Im Ernstfall helfen viele Versicherer zusätzlich mit so genannten Assistanceleistungen. Dazu gehören die Hilfe bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen oder die Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfe, wenn sich der Versicherte unfallbedingt nicht selbst versorgen kann. Manche Anbieter beteiligen sich im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch an den Kosten für den behindertengerechten Umbau des Autos oder der Wohnung.

Wer Sportarten wie Snowboarden, Paragliding oder Motorsport betreibt, sollte darauf achten, dass sein Hobby im privaten Unfallschutz eingeschlossen ist. Am besten in den Bedingungen nachlesen. Andernfalls beim dem Versicherer anfragen, ob ein Einschluss gegen Prämienzuschlag möglich ist.
Verbraucherschützer empfehlen Unfallversicherungen mit progressiver Leistungsstaffelung. In diesem Fall bekommt der Versicherte bei hohen Invaliditätsgraden von 75, 90 oder 100 Prozent ein Mehrfaches der Basis-Versicherungssumme. In der privaten Unfallversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden: Um steigende finanzielle Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden in diesem Fall Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig nach oben angepasst. Viele Versicherer bieten Prämiennachlässe an, wenn sich gleich mehrere Familienmitglieder unfallversichern.

 
Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatz

Als Bauherr ist man jederzeit für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Schon vom ersten Spatenstich an haftet man als Bauherr persönlich und mit seinem ganzen Vermögen für alle Sach- und Personenschäden, die Andere im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden.

Nur kleinere Bauvorhaben, je nach Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe, sind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wird ein Passant von herunterfallen Teilen verletzt, ein Auto beschädigt oder fällt ein spielendes Kind bei schlechter Beleuchtung in einen ungesicherten Kellerschacht, kommt man aus eigener Tasche und im Notfall mit dem gesamten Vermögen für den Schaden auf. Besonders wenn Menschen verletzt werden, können enorme Schadenersatzansprüche auf den Bauherrn zukommen. Selbst wenn der Fehler beim Bauunternehmen lag, ist der Eigentümer der Baustelle zuerst verantwortlich. Und wenn das Unglück erst passiert ist, wird es für den Bauherrn immer schwierig, vor Gericht nachzuweisen, dass seine Baustelle ausreichend gesichert war.

Auf der sicheren Seite ist man mit dem richtigen Versicherungsschutz. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt umfassend vor Schadenersatzforderungen Dritter. Deshalb sollte diese Police rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Bauherrenhaftpflicht kostet etwa ein Promille der Bausumme, sie schützt vom Tag des Baubeginns an bis zur endgültigen Abnahme durch die Baubehörde. Wichtig ist auch eine ausreichende Deckungssumme: mindestens drei Millionen Euro Versicherungsleistung pauschal sollte der Vertrag bei Personen- und Sachschäden vorsehen.

 
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