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Donnerstag, 28. August 2008
 
 
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Versicherungsnews

114 Euro je Riester-Sparer, 228 EUR für Verheiratete und 138 Euro je Kind zahlt Vater Staat zurzeit an Fördergeld, wenn man nach dem Riestermodell privat fürs Alter vorsorgt. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen noch weiter.

Besonders Durchschnittsverdiener mit Kindern sollten sich die hohe jährliche Förderung nicht entgehen zu lassen. Beispiel: Ein Vater von drei Kindern, Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 30.000 Euro, bekommt im Jahr 2007 staatliche Zulagen von 528 Euro. Insgesamt müssen zurzeit inklusive Fördermitteln drei Prozent des Einkommens in die Riester-Police eingezahlt werden, um sich den Anspruch auf die vollen Zulagen zu sichern - im Beispiel also 900 Euro. Abzüglich der staatlichen Förderung muss der Beispielkunde deshalb tatsächlich nur 372 Euro Eigenbeitrag erbringen – dadurch ergibt sich eine hervorragende Rendite, besonders wegen der Extra-Förderung der Kinder. Im Beispiel verzinst sich der Eigenbeitrag allein durch die Zulagen mit rund 142 Prozent. Dazu kommen die Zinsen, die der Anbieter während der Laufzeit gutschreibt. Förderprodukte sind nicht nur für Durchschnittsverdiener interessant – Höherverdienende profitieren von einer satten Steuerrückerstattung. Schließt ein Single mit einem Jahresbrutto von 75.000 Euro einen Riester-Vertrag, zahlt er im laufenden Jahr 2.250 Euro ein. 1.575 Euro kann er davon als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz bringt ihm das einen Steuervorteil von um die 700 Euro.

Vorsorgeförderung nach dem Riester-Modell gibt es für alle versicherungspflichtig Beschäftigten - also für alle Arbeitnehmer, außerdem für Beamte. Ehegatten von Arbeitnehmern können einen eigenen Vertrag schließen. Die Mehrzahl der angebotenen Riester-Produkte sind private Rentenversicherungen, bei Erreichen des Rentenalters bekommt man eine monatliche private Rente. Attraktiv sind aber auch Fonds- und Banksparpläne, die bei Erfüllen der Riester-Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert werden.

 
Sorgerecht: Das ist die Praxis
Bei einer Scheidung gibt es häufig Streit um die Kinder. Grundsätzlich sieht das Gesetz nach der Trennung der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht vor, denn mit Blick auf die Entwicklung der Kinder sollen beide Elternteile weiter regen Kontakt pflegen. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er das nur durch Gerichtsbeschluss durchsetzen. Das Familiengericht wird sich daran orientieren, mit welcher Lösung dem Kind am besten gedient ist. Vater oder Mutter das Sorgerecht ganz zu entziehen, ist der Ausnahmefall. Nur bei groben elterlichen Verfehlungen oder erklärtem Desinteresse nehmen die Gerichte einen Elternteil aus der Pflicht, die Kinder zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen – denn diese Aufgabe ist untrennbar mit den elterlichen Rechten verbunden. Kinder ab 14 dürfen mitreden: In aller Regel wird das Sorgerecht einem Elternteil nicht entzogen, wenn das Kind das nicht will. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird das Kind nach der Trennung meist bei einem einzelnen Elternteil leben, trotz Väteremanzipation häufig bei der Mutter. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht: Wer berufstätig ist, hat schlechtere Karten, weil er weniger Zeit für die Erziehung des Kindes hat. Bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind: Schul- und Ausbildungswahl, Verwaltung des Vermögens oder Wohnsitzwechsel. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, natürlich selbstständig entscheiden – es wäre kaum praktikabel, wenn man für jeden Schwimmbadbesuch die Genehmigung des Ex-Partners einholen müsste. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, aber auch die Kinder selbst haben ein regelmäßiges Umgangs- und Besuchsrecht – das gilt auch für Großeltern und Geschwister, sofern der Kontakt dem Wohl des Kindes förderlich ist. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat in der Regel mindestens alle 14 Tage ein Besuchsrecht. Ist es wegen der zerrütteten Verhältnisse schwierig, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, hilft das Jugendamt. Hier wird ein Plan aufgestellt, den beide Elternteile unterschreiben und der den Umgang für einen festgelegten Zeitraum verbindlich regelt.
 
Wirklich gut beraten bei der Hausbank?
Bankberater empfehlen nicht immer diejenigen Produkte, die optimal zu den Bedürfnissen des Kunden passen. Wichtig ist vor allem, dass der Berater sich nach Einkommen, Vermögen, gewünschter Laufzeit der Anlage und nach der persönlichen Risikobereitschaft des Kunden erkundigt. Nur so kann er Produkte empfehlen, die den Wünschen des Kunden optimal entsprechen. Wer hundertprozentige Sicherheit will, sollte sein Geld nicht in Aktien oder Aktienfonds anlegen. Für Spielernaturen dagegen sind sichere, aber renditearme Festgelder oder Rentenfonds eher unattraktiv. Auch die Frage nach vorhandenen Schulden sollte der Banker stellen. So ist es in aller Regel günstiger für den Bankkunden, zunächst teure Dispokredite auszugleichen und erst dann das restliche Geld anzulegen. Übrigens: Bankberater empfehlen nicht immer die zinsstärksten Anlagemöglichkeiten – oft bekommen sie die höchste Vermittlungsprovision für Produkte, an denen hauptsächlich die Bank selbst verdient. Unbedingt nach der Netto-Rendite der empfohlenen Anlagen fragen, also nach der tatsächlichen Verzinsung des angelegten Geldes. Denn die wirkliche Verzinsung kann wegen Bearbeitungs- und Depotgebühren, Kauf- oder Verkaufsabschlägen oder anderer mehr oder weniger versteckter Kosten oft deutlich niedriger ausfallen als der angepriesene Nominalzins. Über Verwaltungskosten, Depotgebühren oder ähnliche Zusatzkosten muss der Berater ausdrücklich informieren. Wer von seiner Bank falsch beraten wurde, hat drei Jahre Zeit, um Schadenersatzansprüche anzumelden. Wichtig: Die Frist beginnt bereits zum Zeitpunkt des Anlagekaufs und nicht erst dann, wenn Verluste eintreten.
 
Risiko-Lebensversicherung: Anbieter wechseln und sparen
In der Risiko-Lebensversicherung kann man durch Wahl eines günstigen Anbieters reichlich sparen. Preisunterschiede von 150 Prozent und mehr bei annähernd gleichen Vertragsbedingungen zeigen die Vergleiche der Verbraucherschützer immer wieder. Durch Wechsel von einem teuren zu einem preisgünstigen Risiko-Lebensversicherer lassen sich oft mehrere hundert Euro sparen – Jahr für Jahr. Die Risiko-Lebensversicherung ist vor allem wichtig für junge Familien, deren Vermögen im Regelfall noch nicht ausreicht, um im Todesfall des Hauptverdieners vor finanzieller Not geschützt zu sein. Ehe- und Lebenspartner versichern sich günstig einer Police auf verbundene Leben: Stirbt einer der Beiden, wird die Versicherungssumme automatisch an den oder die Überlebende ausgezahlt. Im Todesfall zahlt der Versicherer sofort und ohne Wenn und Aber die hohe Versicherungssumme an den Begünstigten – in der der Regel Ehepartner, der davon den Einkommensausfall für lange Zeit überbrücken kann. Experten empfehlen, mindestens 150.000 Euro zu versichern. Wenn die Kinder noch in Schule oder Ausbildung sind, aber besser deutlich mehr. Die Beitragshöhe in der Risiko-Lebensversicherung richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht, der Laufzeit und natürlich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Gesundheitsrisiken spielen eine Rolle. Raucher, Risikosportler und Menschen in gefährlichen Berufen zahlen für den gleichen Schutz mehr als risikoarme Normalkunden.
 
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