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		<title>Joomla! powered Site</title>
		<description>Joomla! site syndication</description>
		<link>http://derversicherungsvergleich.com</link>
		<lastBuildDate>Fri, 04 Jul 2008 21:36:01 +0100</lastBuildDate>
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			<title>Powered by Joomla!</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com</link>
			<description>Joomla! site syndication</description>
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			<title>Berufsunfähigkeitsrisiko: Sichern Sie sich eine feste Rente</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/berufsunfaehigkeitsversicherung/berufsunfaehigkeitsrisiko-sichern-sie-sich-eine-feste-rente.html</link>
			<description>Wenn man schon vor dem Rentenalter von demnächst 67 Jahren berufsunfähig wird, kann man sich auf Vater Staat kaum verlassen. Die stark zurückgefahrene gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken – etwa, weil man als junger Mensch noch keine vollen Rentenansprüche aufbauen konnte oder als Selbstständiger überhaupt nicht sozialversichert war. In diesem Fall hilft nur ein privater Schutz vor dem finanziellen Risiko der Berufsunfähigkeit.

Die knappe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es ohnehin nur auf Zeit. Im Abstand von zwei Jahren überprüft die Deutsche Rentenversicherung, ob man als Rentenbezieher die Anspruchsvoraussetzungen überhaupt noch erfüllt. In einem Fragebogen muss man als Frührentner jedes Mal ausführlichst Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand geben. Zusätzlich wird meist der Befundbericht des behandelnden Arztes eingefordert. Mit diesen Informationen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, ob man die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt weiter bekommt. Hat der Versicherer Zweifel, dass die Ansprüche noch berechtigt sind, kann er sogar schon nach einem Jahr nachprüfen. Bekommt man gesetzliche Erwerbsminderungsente und nimmt eine Beschäftigung auf, muss man das sofort anzeigen. Für den Rentenanspruch gelten enge Hinzuverdienstgrenzen. Der Rentenversicherer nimmt oft schon einen kleinen Job zum Anlass, um nachzuprüfen, ob man überhaupt noch erwerbsgemindert ist. Ohnehin bekommen Viele nur noch EU-Rente auf Zeit – nach Ablauf der dreijährigen Befristung müssen sie einen vollständig neuen Antrag samt aller geforderten Formalien stellen. 

Wer im Ernstfall auf der sicheren Seite sein will, sollte frühzeitig über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine feste Monatsrente in vereinbarter Höhe. So bleiben Sie finanziell unabhängig und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen, auch wenn Sie gesundheitsbedingt plötzlich nicht mehr arbeiten können. </description>
			<category>News - Berufsunfähigkeitsversicherung</category>
			<pubDate>Tue, 13 May 2008 00:24:27 +0100</pubDate>
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			<title>Hundehaftpflicht zahlt Verkehrsunfall</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/tierversicherungen/hundehaftpflicht-zahlt-verkehrsunfall.html</link>
			<description>Als Autofahrer muss man nicht damit rechnen, dass sich ein Hund plötzlich losreißt und auf die Straße läuft, der auf dem Radweg neben der Straße an der Leine geführt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 22 O 283/07).

Eine 13-jährige führte den Hund eines Bekannten aus. Als das Mädchen mit dem Irish Setter zu Fuß auf dem Radweg entlang einer Bundesstraße unterwegs war, riss sich das Tier plötzlich los und sprang auf die Straße. Die 13jährige lief hinterher, um den Hund wieder einzufangen. Ein Autofahrer, der aus rückwärtiger Richtung herankam, musste ruckartig auf die linke Fahrbahnseite ausweichen. Dabei stieß er mit einer anderen Autofahrerin zusammen, die gerade dabei war, ihn zu überholen. Am Wagen der Frau entstand ein Schaden von rund 5.000 Euro. Vom Tier-Haftpflichtversicherer des Hundebesitzers forderte die geschädigte Autofahrerin Ersatz Ihres Schadens. Der Versicherer war jedoch der Meinung, die Frau hätte aus Vorsichtsgründen gar nicht erst überholen dürfen, weil direkt neben der Fahrbahn eine Spaziergängerin mit Hund unterwegs gewesen sei. Schließlich stritt man sich vor Gericht, wer den Schaden trage müsse. 

Das Landgericht Coburg gab der geschädigten Autofahrerin Recht. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Frau nur mit 70 km/h unterwegs gewesen war, obwohl am Unfallort 100 km/h zulässig waren. Die Frau durfte den langsameren Pkw vor ihr also grundsätzlich überholen. Dabei konnte Sie nach Entscheidung der Richter darauf vertrauen, dass ein Hund, der auf einem separaten Radweg an der Leine geführt wird, nicht plötzlich ausreißt und den vor Ihr Fahrenden zu ruckartigem Ausweichen zwingt. Dabei durfte sie darauf vertrauen, dass von dem ordnungsgemäß auf dem separaten Radweg an der Leine geführten Hund keine Gefahr ausging. Damit, dass sich das Tier plötzlich losriss und das vor ihr fahrende Fahrzeug zu einem Ausweichmanöver zwingen würde, musste die Klägerin wenigstens nicht rechnen. Beide Autofahrer hätten den Unfall nicht vermeiden können. Der Hundehaftpflichtversicherer muss den Schaden der Klägerin jetzt voll übernehmen.  </description>
			<category>News - Tierversicherungen</category>
			<pubDate>Tue, 13 May 2008 00:14:11 +0100</pubDate>
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			<title>Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen?</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/rechtschutzversicherung/darf-der-rechtsschutz-nach-versicherungsfaellen-kuendigen.html</link>
			<description>Ein Fall aus der Praxis: Frau C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge immer pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als sie die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtstreitigkeiten nach Verkehrunfällen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar ihre Prozesskosten, kündigt anschließend aber den Vertrag. Frau C. versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil sie beim alten Versicherer bereits zwei Rechtsschutzfälle hatte. 

Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen? Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2008 beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die für mehr als fünf Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des fünften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen. 

Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.</description>
			<category>News - Rechtschutzversicherung</category>
			<pubDate>Tue, 13 May 2008 00:04:33 +0100</pubDate>
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			<title>Unfall rechtzeitig beim Versicherer melden</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/unfallversicherung/unfall-rechtzeitig-beim-versicherer-melden.html</link>
			<description>Wer seiner Unfallversicherung einen Unfall mit offensichtlichen Gesundheitsfolgen nicht innerhalb der vertraglich geforderten Frist meldet, riskiert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 20 U 167/07) 

Ein Mann hatte seine Unfallversicherung erst 11 Monate später informiert, nachdem er sich bei einem Unfall erheblich an der Halswirbelsäule verletzt hatte – obwohl in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vereinbart war: „Nach Eintritt eines Unfalls, der voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen wird, ist der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer zu einer unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet“. Der Mann begründete die verspätete Meldung damit, er habe sich zunächst völlige Klarheit über die gesundheitlichen Folgen des Unfalls und die dadurch bedingten Versicherungsansprüche machen wollen. Wegen Überschreitung der vertraglichen Meldefrist weigerte sich der Unfallversicherer, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherungskunde klagte daraufhin auf Zahlung der vertraglichen Invaliditätsleistung von über 50.000 Euro.  

Das Gericht wies die Klage des Unfallgeschädigten zurück. Bei einer um mehrere Monate verspäteten Unfallmeldung werde es für den Versicherer unangemessen schwer, den Unfallhergang zu prüfen und nachzuvollziehen, so das Gericht. Hinzu komme, dass der Kläger wegen anhaltender schwerer Schmerzen schon über fünf Monate hinweg in medizinischer Behandlung gewesen war, ohne dass sich eine Besserung einstellte – die Schwere der Unfallfolgen musste ihm seit längerem klar sein. Wer einen Unfall erst nach längerer Zeit melde, obwohl er wegen sich nicht bessernder Schmerzen ständig in Behandlung sei, überschreite die Grenze der Unverzüglichkeit. Der Kläger habe die Meldefrist verletzt, so entschied das Kölner Oberlandesgericht und sprach den Unfallversicherer von seiner Leistungspflicht frei.  

Tipp für Versicherungskunden: Entscheiden Sie sich für eine Unfallversicherung mit kundenfreundlich verlängerten Meldefristen. Viele Versicherer erweitern die vertragliche Meldefrist nach einem Unfall freiwillig auf zwei oder sogar drei Jahre nach dem Schadenereignis.</description>
			<category>News - Unfallversicherung</category>
			<pubDate>Mon, 12 May 2008 23:59:47 +0100</pubDate>
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			<title>Reisegepäck nicht aus den Augen lassen</title>
			<link>http://derversicherungsvergleich.com/news/reise/reisegepaeck-nicht-aus-den-augen-lassen.html</link>
			<description>Eine Reisegepäckversicherung ersetzt weltweit Schäden bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung. Wer sich mit einer Reisegepäckversicherung schützt, sollte allerdings einige Pflichten beachten, sonst riskiert er den Versicherungsschutz. Lässt man beispielsweise das Gepäck während des Urlaubs im geparkten Auto, zahlen die meisten Reisegepäckversicherer nur, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends geschieht oder wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abgestellt war. Diebstähle während nächtlicher Fahrtpausen bis zu zwei Stunden – beispielsweise auf einem Autobahnrastplatz – sind in der Regel aber mitversichert. 

Wertvolle Gegenstände wie Foto- und Filmausrüstungen, Laptops, Brillen, Hörgeräte oder Schmuck sind je nach Vertrag nicht nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Reisegepäckversicherung geschützt. Geld, Personaldokumente, Tickets und Handy sollte man stets am Körper tragen, denn sie werden bei Verlust in aller Regel gar nicht ersetzt. Wegen des hohen Diebstahlrisikos muss man in Flughäfen und Bahnhöfen sein Gepäck besonders im Auge haben: Wer Taschen und Koffer dort auch nur kurzzeitig unbeaufsichtigt lässt, handelt aus Versicherungssicht fahrlässig; der Reisegepäckversicherer kann die Leistung dann entsprechend dem Mitverschulden kürzen. Kein Versicherungsschutz besteht im Regelfall auch für Wertsachen, wenn sie am Flughafen als einfaches Reisegepäck aufgegeben oder im unbeaufsichtigten Auto gelassen werden, auch nicht auf einem bewachten Parkplatz. Fahrräder oder Surfbretter auf dem Dach- oder Heckträger sollten mit einem mindestens fünf Millimeter dicken Stahlseil angeschlossen sein, ansonsten kann ein Diebstahl je nach Kleingedrucktem aus der Gepäckversicherung ausgeschlossen sein. 

Die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung sollte dem Wiederbeschaffungswert der Urlaubsausrüstung entsprechen – nur so wird alles ersetzt, wenn im Ernstfall alles verloren geht. Nach einem Versicherungsfall wie einem Diebstahl muss man unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten und mitteilen, welche Gegenstände fehlen oder beschädigt sind. Die Durchschrift der Anzeige unbedingt als Nachweis aufbewahren. Außerdem umgehend Mitteilung beim Versicherer machen und eine Auflistung des verlorenen oder gestohlenen Gepäcks inklusive Wertangaben der einzelnen Stücke beifügen. </description>
			<category>News - Reise</category>
			<pubDate>Mon, 12 May 2008 23:54:58 +0100</pubDate>
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