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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Berufseinsteiger brauchen eigenen Schutz PDF Drucken E-Mail

Wer die Schule abgeschlossen hat und ins Berufsleben eintritt, braucht die richtigen Versicherungen. Am wichtigsten sind die Kranken- und die Privathaftpflichtversicherung. Auch ein Schutz für Berufsunfähigkeit ist für Berufseinsteiger sinnvoll.

Arbeitnehmer – dazu zählen auch Auszubildende – müssen sich im Regelfall gesetzlich krankenversichern. Gleich in die private Krankenversicherung einsteigen darf man nur, wenn man beruflich selbstständig ist oder mehr verdient als 47.700 Euro brutto im Jahr (Stand 2007). Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen je nach Krankenkasse zurzeit bei 12 bis 15,5 Prozent des Bruttogehalts. Davon zahlt der Chef knapp die Hälfte. Wer sich als Berufsanfänger für eine besonders günstige gesetzliche Krankenkasse entscheidet, hat also jeden Monat mehr netto auf dem Konto.
 
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. Sie springt immer dann ein, wenn man im Privatleben einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Mit einem Vertragszusatz gegen geringen Beitragsaufschlag lässt sich die Privathaftpflicht auch auf den beruflichen Bereich ausdehnen. Studenten und Auszubildende sind noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert, sofern die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben. Am besten bei den Eltern nachfragen, ob eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss der Lehre oder des Studiums brauchen Berufsanfänger eine eigene Privathaftpflicht, es sei denn, sie sind inzwischen beim Lebenspartner mitversichert.

Besonders wichtig für Berufsanfänger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch als junger Mensch kann man durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich seine Arbeitsfähigkeit verlieren. Meistens hat man noch kein ausreichendes Vermögen oder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Ernstfall hilft nur eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn man als Versicherter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die preiswertere Unfallversicherung reicht hier nicht aus, denn eine Berufsunfähigkeit, die durch Krankheit verursacht wird, ist in der privaten Unfallversicherung nicht abgesichert.

 
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