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Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatz PDF Drucken E-Mail

Als Bauherr ist man jederzeit für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Schon vom ersten Spatenstich an haftet man als Bauherr persönlich und mit seinem ganzen Vermögen für alle Sach- und Personenschäden, die Andere im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden.

Nur kleinere Bauvorhaben, je nach Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe, sind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wird ein Passant von herunterfallen Teilen verletzt, ein Auto beschädigt oder fällt ein spielendes Kind bei schlechter Beleuchtung in einen ungesicherten Kellerschacht, kommt man aus eigener Tasche und im Notfall mit dem gesamten Vermögen für den Schaden auf. Besonders wenn Menschen verletzt werden, können enorme Schadenersatzansprüche auf den Bauherrn zukommen. Selbst wenn der Fehler beim Bauunternehmen lag, ist der Eigentümer der Baustelle zuerst verantwortlich. Und wenn das Unglück erst passiert ist, wird es für den Bauherrn immer schwierig, vor Gericht nachzuweisen, dass seine Baustelle ausreichend gesichert war.

Auf der sicheren Seite ist man mit dem richtigen Versicherungsschutz. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt umfassend vor Schadenersatzforderungen Dritter. Deshalb sollte diese Police rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Bauherrenhaftpflicht kostet etwa ein Promille der Bausumme, sie schützt vom Tag des Baubeginns an bis zur endgültigen Abnahme durch die Baubehörde. Wichtig ist auch eine ausreichende Deckungssumme: mindestens drei Millionen Euro Versicherungsleistung pauschal sollte der Vertrag bei Personen- und Sachschäden vorsehen.

 
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