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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Bonus-Bausparen: Attraktive Verträge weiterführen PDF Drucken E-Mail

Wer einen Bausparvertrag aus den 1990er Jahren besitzt, profitiert häufig noch von den attraktiven Bonusregelungen dieser Zeit. Die waren von den Bausparkassen damals angeboten worden, um auch solche Kunden zu gewinnen, die gar nicht vorhatten, ein Haus oder eine Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Bonusverträge aus den 1990er Jahren erwirtschaften Renditen von bis zu 5 Prozent – mehr, als man bei vielen Banken und Sparkassen fürs angelegte Geld bekommt. Gewährt wird der Extra-Bonus in der Regel dann, wenn der Kunde auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet.

Einige Bausparkassen versuchen, solche alten, aus ihrer Sicht teuren Bonusverträge loszuwerden. Häufig wird dem Kunden der Wechsel in einen „modernen“ Tarif angeboten, der zwar niedrigere Kreditzinsen für das Bauspardarlehen, aber auch schlechtere Guthabenzinsen während der Ansparphase vorsieht. Wer den Bausparvertrag gar nicht zum Immobilienerwerb nutzen und das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen will, verschlechtert sich in aller Regel, wenn er der Umstellung auf einen solchen Neutarif zustimmt. Bestehen Sie bei der Bausparkasse besser auf der Fortführung des Altvertrages.

Wird ein Bonusvertrag „zuteilungsreif“, weisen die Bausparkassen selten darauf hin, dass der Bausparvertrag damit nicht automatisch enden muss. Ein bestehender Bonusvertrag kann durchaus weiter bespart werden. Schauen Sie in den Vertragsbedingungen nach: Sofern kein ausdrückliches Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife vereinbart ist, können Sie eine Weiterführung des Bonusvertrages vereinbaren.

 
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