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Berufsunfähigkeit: Besser selbst vorsorgen |
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Wer schon vor dem Rentenalter von demnächst 67 Jahren berufsunfähig wird, kann sich auf Vater Staat kaum verlassen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in vielen Fällen nicht aus, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken – etwa, weil man als junger Mensch noch keine vollen Rentenansprüche aufbauen konnte oder als Selbstständiger überhaupt nicht sozialversichert war. Die knappe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es ohnehin nur auf Zeit. Im Abstand von zwei Jahren überprüft die Deutsche Rentenversicherung(früher BfA und LVA), ob man als Rentenbezieher die Anspruchsvoraussetzungen überhaupt noch erfüllt. In einem Fragebogen muss man als Frührentner jedes Mal ausführlichst Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand geben. Im Regelfall wird zusätzlich der Befundbericht des behandelnden Arztes eingeholt. Mit diesen Informationen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, ob die gesetzliche Rente überhaupt weiter gezahlt wird. Hat der Versicherer Zweifel, ob die Ansprüche noch berechtigt sind, kann er das schon nach einem Jahr nachprüfen. Bekommt man gesetzliche Erwerbsminderungsente und nimmt eine Beschäftigung auf, muss man das sofort anzeigen. Für den Rentenanspruch gelten enge Hinzuverdienstgrenzen. Der Rentenversicherer nimmt oft schon einen kleinen Job zum Anlass, um nachzuprüfen, ob man überhaupt noch erwerbsgemindert ist. Ohnehin bekommen Viele nur noch EU-Rente auf Zeit – nach Ablauf der dreijährigen Befristung müssen sie einen vollständig neuen Antrag samt aller geforderten Formalien stellen. Wer im Ernstfall auf der sicheren Seite sein will, sollte frühzeitig über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine feste monatliche Zusatzrente und sorgt so dafür, dass Sie finanziell unabhängig bleiben, auch wenn Sie gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten können.
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