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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Berufsunfähigkeit: Ohne Privatinitiative geht nichts PDF Drucken E-Mail
Wer aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch unter strengen Voraussetzungen knappes Geld. Die frühere Regelrente bei Berufsunfähigkeit, die noch aus Zeiten voller Staatskassen stammte, ist längst durch die neue Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Die gilt nun für Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, also für die heute 46jährigen und alle Jüngeren. Ob man bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit die magere gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt bekommt, hängt davon ab, wie viele Stunden man nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung täglich noch arbeiten kann. Es zählt das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – berücksichtigt werden alle denkbaren Jobs. Solange man noch sechs oder mehr Stunden täglich etwa als Pförtner oder Hilfsgärtner arbeiten könnte, gibt es gar staatliche keine Rente. Egal ob ein solcher Job überhaupt zu bekommen wäre. Nur, wenn das Leistungsvermögen drei Stunden pro Tag unterschreitet, gibt es die volle Rente wegen Erwerbsminderung. Wer finanzielle Sicherheit im Ernstfall will, braucht deshalb unbedingt eine private Absicherung für Berufsunfähigkeit. Der Vertrag sollte keine „abstrakte Verweisklausel“ enthalten. Andernfalls kann der Versicherer – ähnlich wie Vater Staat – die Rente verweigern, wenn man theoretisch noch in irgendeiner Hilfstätigkeit einsetzbar wäre. Klären Sie vor Vertragsabschluss Ihren finanziellen Bedarf und versichern Sie eine entsprechende Monatsrente. Sofern keine außergewöhnlichen Belastungen bestehen, sind mit einer Monatsrente von 80 Prozent des Nettoeinkommens in der Regel die wichtigsten Ausgaben gedeckt.
 
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