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Berufsunfähigkeitsrente auch nach Burn-Out PDF Drucken E-Mail

Das so genannte Burn-Out-Syndrom – die chronische belastungsbedingte Erschöpfung – kann durchaus Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt klar gestellt.

Der Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung war rund zwanzig Jahre lang als Geschäftsführer eines Münchner Finanzhauses tätig. Nach jahrelangen nervlichen Problemen und einem schweren seelischen Zusammenbruch war der Mann dem massiven Erfolgsdruck seines Berufs nicht mehr gewachsen. Sein Facharzt bescheinigte ein chronisches Burn-Out-Syndrom und empfahl ihm den endgültigen Ausstieg aus dem Beruf. Als der Berufsunfähigkeitsversicherer des Erkrankten die Diagnose nicht als Nachweis einer Berufsunfähigkeit anerkennen wollte, erstritt der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente zunächst durch eine Klage gegen den Versicherer beim Landgericht München I (Az. 25 O 19798/03). Der Berufsunfähigkeitsversicherer wollte die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen und ging in Berufung. Nach Sichtung aller Gutachten stellte das Münchener Oberlandesgericht allerdings fest, dass die Vorinstanz richtig entschieden hatte und empfahl dem Versicherer, die Berufung zurückzunehmen. Der Versicherer zog das Rechtsmittel zurück und akzeptierte die Vorentscheidung. Er muss dem Mann nun rund 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente nachzahlen und cirka 65.000 Euro Versicherungsbeiträge erstatten.

Das Urteil markiert einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher. Von deutschen Gerichten waren Klagen auf private Berufsunfähigkeitsrente wegen chronischer belastungsbedingter Erschöpfung bisher regelmäßig zurückgewiesen worden.

 
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