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Gesundheitsvorsorge: Was die Kasse zahlt |
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Als gesetzlich Krankenversicherter hat man Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsvorsorge. So können lebensgefährliche Krankheiten rechtzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden. Zusätzlich winken finanzielle Anreize: Viele Kassen belohnen mit einem Bonus, wenn man die angebotenen Vorsorgemöglichkeiten wahrnimmt. Gleich nach der Geburt gibt es die erste der kostenlosen U-Untersuchungen für Kinder, wo die Entwicklung geprüft und in einem besonderen Untersuchungsheft festgehalten wird. Insgesamt neun U-Untersuchungen sind bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen. Auch die notwendigen Schutzimpfungen bekommen Kinder während der U1 bis U9. 13- oder 14-jährige gehen noch einmal zu einer besonderen Jugenduntersuchung. Schon während der Schwangerschaft greift ein umfangreiches Vorsorgenetz von Beratungen und Untersuchungen. Auf Kosten der Kasse steht eine Hebamme zur Seite. Ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre bezahlen gesetzliche Krankenversicherer einen kompletten Gesundheits-Checkup mit ausführlicher Beratung. Das ist wichtig, um etwa Diabetes, Nieren- oder Herz-Kreislauferkrankungen rechtzeitig zu erkennen, deren Risiko mit dem Lebensalter steigt. Krebsvorsorge: Ihren weiblichen Kunden finanzieren die Kassen bereits ab 20 einen jährlichen Termin. Ab 30 auch inklusive Mammografie und Hautuntersuchung. Immer mehr regionale Zentren bieten kompetente Mammografie-Checks an, bei denen schon Krebsvorstufen erkannt und deshalb rechtzeitig entfernt werden können. Männer ab 45 haben Anspruch auf eine jährliche Prostata- und Hautkrebsvorsorge. Beiden Geschlechtern wird ab 50 Jahren jährlich eine Enddarm-Untersuchung und ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl bezahlt, ab 55 außerdem zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren. Zahnarzt: Zweimal im Jahr hat jeder Anspruch auf eine kostenlose Zahnvorsorge. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt mehr Kassenzuschuss, wenn er Zahnersatz wie etwa eine Krone oder Prothese braucht (Bonusheft). Manche Ärzte empfehlen auch Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog des gesetzlichen Krankenversicherers stehen und deshalb aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Vom Nierenscreening über Hautkrebsfrüherkennung schon für Teenager bis zur Bestimmung von Blutmarkern, die Aussagen über die Wahrscheinlichkeit bestimmter Krebsarten zulassen. Ob das sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Vorher besser eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt oder direkt beim Krankenversicherer einholen.
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