Versicherungen Vergleichen
Der Versicherungsvergleich - Versicherungen vergleichen  
Home arrow Pferdeversicherung
Samstag, 22. November 2008
 
 
Hauptmenü-News
Home
BU Versicherung
Gesundheit
Investment
KFZ-Versicherung
Lebensversicherung
private Vorsorge
Rechtschutzversicherung
Wohngebäudeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Firmenversicherung
Gewerbeversicherung
Haus-Grund-Haftpflicht
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Zahnzusatzversicherung
versicherungen
Autoversicherung
Reiseversicherung
Unfallversicherung
Vorsorge
Altersvorsorge
Riester Rente
Rürup Rente
Quom
Private KV
Tierversicherungen
Hundehaftpflichtversicherung
Katzenversicherung
Pferdeversicherung
Kredite
Kredit ohne Schufa
Kreditvergleich
Partner
Webtipps
Social Bookmark
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
Individuelle Gesundheitsleistung – Selber zahlen beim Arzt? PDF Drucken E-Mail
Vorsorgeuntersuchungen außer der Reihe, umweltmedizinische Beratungen, Bleichen der Zähne, Lasern von Pigmentflecken – viele Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die zahlen nämlich nur, was nach ihrer Auffassung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Deutsche Ärzte nutzen diese zusätzliche Einnahmequelle und entdecken ihre kaufmännische Ader, wenn der Patient im Behandlungsstuhl sitzt. Der soll dann plötzlich entscheiden, ob er so genannte IGEL-Leistungen – „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – in Anspruch nehmen will und mit dem Arzt einen privaten Vertrag abschließt. das ist automatisch der Fall, wenn der Arzt Leistungen außer der Reihe erbringt, die nicht vom gesetzlichen Krankenversicherer des Patienten erstattet werden. Doch auch in der Arztpraxis sollte man kühlen Kopf bewahren. Am besten für jede vorgeschlagene Privat-Leistung ein schriftliches Angebot beziehungsweise einen verbindlichen Kostenvoranschlag verlangen und sich die Zusatzleistung genau erklären lassen. Dann zunächst mit der Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer klären, ob die Maßnahme nicht doch erstattet werden kann und inwieweit sie überhaupt erforderlich und sinnvoll ist. Die meisten Krankenversicherer unterhalten bereits eine Hotline mit Fachleuten für spezielle Fragen zu IGEL-Leistungen. Vor allem nicht in der Praxis unter Zeitdruck setzen lassen. Manche Ärzte nutzen die Behandlungssituation und argumentieren, man könne doch „alles in einem Abwasch“ erledigen, ein neuer Termin sei nur schwer zu bekommen. Wenn Sie die individuellen Gesundheitsleistungen Ihres Arztes in Anspruch nehmen, verlangen Sie Immer eine schriftliche Rechnung, um die bezahlten Leistungen bei Fehlbehandlungen oder Kunstfehlern zweifelsfrei belegen zu können.

 
< zurück
Empfehlungen
Tipps
Werbung
 
Top! Top!