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Individuelle Gesundheitsleistung – Selber zahlen beim Arzt? |
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Vorsorgeuntersuchungen außer der Reihe, umweltmedizinische Beratungen, Bleichen der Zähne, Lasern von Pigmentflecken – viele Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die zahlen nämlich nur, was nach ihrer Auffassung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Deutsche Ärzte nutzen diese zusätzliche Einnahmequelle und entdecken ihre kaufmännische Ader, wenn der Patient im Behandlungsstuhl sitzt. Der soll dann plötzlich entscheiden, ob er so genannte IGEL-Leistungen – „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – in Anspruch nehmen will und mit dem Arzt einen privaten Vertrag abschließt. das ist automatisch der Fall, wenn der Arzt Leistungen außer der Reihe erbringt, die nicht vom gesetzlichen Krankenversicherer des Patienten erstattet werden. Doch auch in der Arztpraxis sollte man kühlen Kopf bewahren. Am besten für jede vorgeschlagene Privat-Leistung ein schriftliches Angebot beziehungsweise einen verbindlichen Kostenvoranschlag verlangen und sich die Zusatzleistung genau erklären lassen. Dann zunächst mit der Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer klären, ob die Maßnahme nicht doch erstattet werden kann und inwieweit sie überhaupt erforderlich und sinnvoll ist. Die meisten Krankenversicherer unterhalten bereits eine Hotline mit Fachleuten für spezielle Fragen zu IGEL-Leistungen. Vor allem nicht in der Praxis unter Zeitdruck setzen lassen. Manche Ärzte nutzen die Behandlungssituation und argumentieren, man könne doch „alles in einem Abwasch“ erledigen, ein neuer Termin sei nur schwer zu bekommen. Wenn Sie die individuellen Gesundheitsleistungen Ihres Arztes in Anspruch nehmen, verlangen Sie Immer eine schriftliche Rechnung, um die bezahlten Leistungen bei Fehlbehandlungen oder Kunstfehlern zweifelsfrei belegen zu können.
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