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Was bringen die neuen Wahltarife? PDF Drucken E-Mail

Nach der jüngsten Gesundheitsreform dürfen die gesetzlichen Krankenkassen allen Kunden wesentlich flexiblere Tarife anbieten als bisher. Bisher waren solche Wahltarife den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Wer einen Vertrag mit Selbstbehalt abschließt, trägt einen Teil seiner Behandlungskosten selbst, bis zur vereinbarten Grenze von beispielsweise 150, 300 oder 500 Euro pro Jahr. Im Gegenzug gibt es einen günstigeren Monatsbeitrag oder einen jährlichen Bonus vom Versicherer. Zudem werden viele gesetzliche Krankenkassen neue Tarife mit Beitragsrückerstattung anbieten: Wenn man selbst und auch die mitversicherten Familienmitglieder ein Jahr lang keine Krankheitskosten verursacht, bekommt man am Jahresende bis zu einem ganzen Monatsbeitrag zurück. Notwendige Vorsorgeuntersuchungen werden von der Kasse selbstverständlich bezahlt, ohne dass man als Kunde den Anspruch auf Beitragsrückerstattung verliert.

Wer einen Tarif mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung wählt, wettet praktisch auf die eigene Gesundheit. Nur wenn er ein ganzes Jahr lang gesund bleibt, greifen die Vorteile der Wahltarife. Muss man regelmäßig zum Arzt, hat man mit einem Wahltarif im Regelfall keinen Vorteil gegenüber den bisherigen Normaltarifen, die es auch weiterhin geben wird. Wichtig: Wer sich für einen der neuen Wahltarife entscheidet, ist erst einmal drei Jahre an seine Kasse gebunden. Bleibt man im alten Vertrag oder entscheidet sich für einen „Normaltarif“ bei einer neuen Krankenkasse, gilt weiterhin: Nach 18 Monaten Mindestmitgliedschaft darf man in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, bei Beitragserhöhungen sogar schon früher.

 
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