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Krankenkasse fördert Ihren Gesundheitsurlaub |
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Immer weniger Berufstätige nehmen eine Kur in Anspruch. Kein Wunder, denn kaum ein Arbeitgeber zeigt heute noch Verständnis, wenn man zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch wochenlang der Arbeit fernbleibt – vermeintlich, um es sich auf Kassenkosten gut gehen zu lassen. Viele gesetzliche Krankenversicherer leisten deshalb auch dann Zuschüsse, wenn man während des normalen Jahresurlaubs gesundheitsfördernde Maßnahmen in Anspruch nimmt. Wer beispielsweise einen einwöchigen Aufenthalt im Wellnesshotel bucht, bekommt je nach Krankenversicherer um die 75 Euro pro Thema – die Palette reicht vom Vollwert-Kochkurs über Nichtraucher-Training bis zur Rückenschule. Bis zu zwei parallele Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Nimmt man während der Wellnesswoche beispielsweise an einem Ernährungskurs und einer Nordic-Walking-Gruppe teil, gibt es vom Versicherer bis zu 150 Euro. Kostet der Kurzurlaub insgesamt 500 Euro, spart man durch einen solchen Kassenzuschuss immerhin 30 Prozent. Gedacht ist die Zuzahlung vor allem für Menschen, die im Berufsleben stark beansprucht sind, und deshalb keine Möglichkeit zu einem echten Kuraufenthalt haben – auch sie sollen in den Genuss finanziell geförderter Gesundheitsvorsorge kommen. Der Versicherte bezahlt die Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Bei der Kasse legt er später die Teilnahmebestätigung vor und stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung. Einheitliche Regelungen darüber, welche konkreten Gesundheitsmaßnahmen von den gesetzlichen Kassen gefördert werden, gibt es noch nicht. Klären Sie am besten vor der geplanten Urlaubsreise persönlich mit Ihrem Krankenversicherer, welche Gesundheitsmaßnahmen am Reiseziel bezuschusst werden. Einige Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlauben – am besten bei der Krankenkasse nachfragen und Informationen anfordern.
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