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Krankentagegeld schützt nach Ende der Lohnfortzahlung PDF Drucken E-Mail

Ist man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter – 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch finanziell ins Schwimmen kommen. Besonders schwierig wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch ein Baukredit abgetragen werden muss.

Gegen den Einkommensausfall bei Krankheit kann man sich mit einer Krankentagegeld-Versicherung schützen. Die zahlt im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil – je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer zahlt, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld: Die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere „Karenzzeit“ vereinbaren – das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung – die zahlt nur, wenn man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

 
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