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Freitag, 4. Juli 2008
 
 
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Hausratschutz auch für Fahrräder PDF Drucken E-Mail

Ärgerlich, wenn das Fahrrad gestohlen wird. Oft kommt aber die Hausratversicherung für den Diebstahl auf. Fahrräder sind immer dann in der Hausratversicherung mitversichert, wenn sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also ein so genannter Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt.

Die Hausratversicherung zahlt auch, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Neben dem Fahrrad selbst sind alle fest angebrachte Zubehörteile wie Kindersitz oder Satteltaschen mitversichert. Die Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung durch den Versicherer, wenn das Rad gestohlen wird.

Meist gegen Beitragszuschlag kann man die Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn das Fahrrad außerhalb des eigenen Grundstücks zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird. Nach 22 Uhr besteht solange Diebstahlschutz, wie man mit dem Rad noch unterwegs ist. Den Fahrraddiebstahl muss man unverzüglich bei Polizei und Versicherer anzeigen. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Hausratversicherung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann oft mit dem Hausratversicherer vereinbart werden. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.

 
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