| Abgeltungssteuer für Normalsparer kein Grund zur Panik |
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Manche „Anlageprofis“ drängen ihre Kunden, unbedingt bis Jahresende 2008 in steuerfreundlichere Geldanlagen umzusteigen, weil zum 1. Januar 2009 die neue Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Für Normalsparer gibt es jedoch keinen Grund zu übereiltem Handeln.
Die kommende Abgeltungssteuer von 25 Prozent wird für Kapitalerträge fällig – das sind zum Beispiel Sparzinsen, Aktien-Dividenden oder Erträge aus Investmentfonds. Zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, maximal rund 28 Prozent. Die Bank behält die Abgeltungssteuer auf Zinserträge automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Auch ab 2009 bleibt aber der Sparer-Freibetrag: Für jeden Bürger sind Kapitalerträge von bis zu 801 Euro steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Eheleuten 1.602 Euro. Man kann seinem Kreditinstitut vorab einen Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe erteilen. In diesem Fall wird keine Abgeltungssteuer abgezogen, die Bank zahlt die Zinsen voll aus. Nur für Zinseinnahmen, die über den Freibetrag hinausgehen, wird Pauschalsteuer abgeführt. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Freibetrags musste man aber schon in der Vergangenheit versteuern. Ob sich die Abgeltungssteuer finanziell auswirkt, hängt vom Gesamteinkommen und dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer x 100/ Bruttoeinkommen) ab. Wer nur 10 Prozent Einkommensteuer zahlt und Zinserträge über dem Freibetrag hat, gibt ab 2009 die einbehaltene Abgeltungssteuer einfach in seiner Steuererklärung an. Die zuviel gezahlten 15 Prozent (plus Soli und Kirchensteuer) bekommt er vom Finanzamt zurück. Der kleine Sparer wird durch die neue Abgeltungssteuer also nicht stärker belastet. Gutverdiener profitieren sogar von der Neuregelung: Auch wer mehr als 25 Prozent Einkommensteuer zahlt, braucht Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde, ab 2009 nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben. Bisher mussten auch Gutverdiener ihre Kapitalerträge voll versteuern - je nach persönlichem Steuersatz mit bis zu 42 Prozent. Was sich allerdings ändert: Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen ab 2009 grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Bisher waren Erträge aus Aktienverkäufen steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als zwölf Monate lagen. Für Wertpapiere, die man vor dem 1.Januar 2009 gekauft hat, bleibt die alte Regelung bestehen; Kursgewinne sind bei Verkauf nach der Spekulationsfrist von zwölf Monaten weiter steuerfrei. |
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