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Dienstag, 7. Oktober 2008
 
 
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Bausparvertrag auf Verwandte übertragen PDF Drucken E-Mail
Die Bundesbürger besitzen Bausparverträge im Wert von mehr als 125 Milliarden Euro. Bausparverträge werden für die Finanzierung von Wohnimmobilien genutzt. Die vereinbarte Bausparsumme wird zu einem festen Prozentsatz angespart. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird der zur vollen Vertragssumme fehlende Teil als extra-günstiges Bauspardarlehen gewährt, so dass der Sparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Doch nicht jeder kann oder will den zinsfesten Vertrag auch wirklich für eine Baumaßnahme nutzen. In diesem Fall wichtig zu wissen: Wer seinen Bausparvertrag nicht braucht, kann ihn auch weitergeben – zumindest an nahe Angehörige wie Ehepartner, Geschwister oder Kinder. Wenn der Empfänger des Bausparvertrags  tatsächlich baut oder Wohneigentum erwirbt und zur Finanzierung den zinsgünstigen Kredit bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags nutzt, kann der Bausparvertrag seinen Vorteil – das extragünstige Darlehen – voll ausspielen. Vor der Übertragung prüft die Bausparkasse allerdings die Bonität des Verwandten, der den Vertrag übernehmen will. Einer Übertragung von Bausparverträgen auf Nicht-Angehörige stimmen die Bausparkassen nur in Ausnahmefällen zu. Die Einwilligung zur Weitergabe eines Bausparvertrags liegt im Ermessen der Bausparkasse. Häufig ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, wer einen bestehenden Vertrag übernehmen kann, sofern die persönliche Bonitätsprüfung positiv ausfällt. Wer eine Übertragung plant, sollte deshalb rechtzeitig in seinen Vertragsunterlagen nachschauen, welche Möglichkeiten bestehen.

 
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