| Alkoholfahrer gefährden ihren Versicherungsschutz |
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Seit dem 1. August 2007 gilt das von der Bundesregierung beschlossene totale Alkoholverbot für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren. Die deutschen Versicherer begrüßen die neue Regelung. „Das Verbot ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten“, erläutert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. An rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden sind junge Autofahrer zwischen 18 und 21 Jahren beteiligt. Die Gruppe der 22- bis 25-jährigen liegt mit fast 18 Prozent sogar noch darüber. Der Verband der Versicherer fordert die Politik deshalb auf, das Unfallgeschehen in den Risikogruppen weiter zu beobachten und darüber nachzudenken, ob nicht auch die Altersgruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer einbezogen werden sollte. Wer als junger Fahrer gegen das Alkoholverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und mit zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Außerdem verlängert sich die Probezeit nach einem Alkoholverstoß um weitere 2 Jahre und ein Aufbauseminar für rund 200 Euro wird fällig. Unangenehme Folgen hat Alkohol am Steuer auch für den Kfz-Versicherungsschutz. Bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall kann die Kfz-Haftpflicht bis zu 5.000 Euro Regress vom Unfallverursacher zurückfordern, wenn andere zu Schaden kommen – unabhängig von seinem Alter und vom Zeitraum, seit er den Führerschein besitzt. Die Vollkaskoversicherung kann dem Alkoholfahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Regulierung des Schadens an seinem Wagen sogar ganz verweigern. |
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