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Alleinfahrer-Tarif: Wer darf ans Steuer? PDF Drucken E-Mail

Wer einen günstigen Alleinfahrer-Tarif fürs Auto abschließt und trotzdem Andere ans Steuer lässt, riskiert Vertragsstrafen des Versicherers. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt bei Hamburg jetzt hin.

Wenn ein anderer Fahrer als der allein versicherte Halter mit dem Wagen einen Unfall hat, fordert der Kfz-Versicherer in der Regel Beiträge nach und stellt den Vertrag auf einen Normaltarif um. Je nach Versicherungsbedingungen muss man als Kunde sogar mit Vertragsstrafen und Leistungskürzungen rechnen. In Notsituationen machen die Versicherungen zwar eine Ausnahme – wenn beispielsweise der Kfz-Besitzer selbst dringend ins Krankenhaus gefahren werden muss und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Probleme gibt es aber schon, wenn man nach Alkoholkonsum einem Anderen die Schlüssel in die Hand drückt, der den Wagen nach Hause fährt, denn diesen Fall werten die Versicherer nicht als Notsituation. Ob man sich etwa wegen eines Knochenbruchs längere Zeit fahren lassen darf, wird von den Kfz-Versicherern unterschiedlich gehandhabt. In Zweifelsfällen sollte man zuvor nachfragen.

Ohnehin sind Alleinfahrer-Tarife nicht immer die günstigste Alternative, so Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Andere Kriterien zusammengenommen könnten die Versicherung günstiger machen als die Tarifvariante, bei der nur der Halter den Wagen fahren darf. Das könne beispielsweise eine abschließbare Garage sein oder die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst.

 
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