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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Auch Vollkasko-Schutz hat Grenzen PDF Drucken E-Mail

Die Vollkasko-Fahrzeugversicherung zahlt auch solche Schäden, die Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall am eigenen Auto verursachen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, die nur den Unfallgegner entschädigt. Allerdings hat auch der Vollkaskoschutz Grenzen. Führt der Versicherte einen Fahrzeugschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, muss das Versicherungsunternehmen nicht zahlen. „Vorsätzlich“ handelt, wer einen Unfall absichtlich verursacht – etwa, um die Versicherungsleistung in bar zu kassieren. Von „grober Fahrlässigkeit“ gehen Versicherer und Gerichte immer dann aus, wenn der Unfallverursacher die beim Führen eines Fahrzeugs erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maß außer acht gelassen hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt: Mehr als 1,1 Promille gelten automatisch als „grob fahrlässig“ und befreien den Kaskoversicherer von der Leistungspflicht. Kommen weitere Anzeichen für Verkehrsuntüchtigkeit hinzu wie etwa Abkommen von der Fahrbahn oder grundloses Auffahren auf den Vordermann, kann der Versicherer auch schon bei geringeren Promillewerten grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Nach geltendem Recht ebenfalls grob fahrlässig ist das Überholen auf unübersichtlichen Strecken, das Bedienen eines CD-Players bei schnellem Tempo auf kurvenreicher Straße, das Aufheben herabgefallener Gegenstände während der Fahrt oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bei hoher Geschwindigkeit. Nicht als schwere Sorgfaltsverletzung gewertet werden dagegen der Seitenblick auf die Landkarte oder das Bedienen des Autoradios während der Fahrt. Nach einem möglicherweise grob fahrlässig verursachten Unfall sollte man schon vor der Meldung beim Versicherer einen Anwalt zu Rate ziehen – es gibt eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Thema, die nur der Fachmann kennen kann. Auf der sicheren Seite ist man mit einem guten Verkehrsrechtschutz, der Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Streitfall voll übernimmt.
 
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