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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Versicherungsnews
Junge Menschen können sich bei der Zusammensetzung ihrer Altersvorsorge ein höheres Risiko leisten als Ältere, die den Ruhestand schon vor Augen haben. Für ältere Vorsorgesparer sind deshalb eher die sicheren Anlagealternativen interessant: Wer mit 60 Jahren Aktien kauft, hat bis zum Ruhestand nicht mehr so viel Zeit, schwache Börsenphasen auszusitzen Risikoreichere Anlagen wie Aktien, Fonds oder Unternehmensanleihen bieten zwar höhere Ertragschancen, bergen aber wegen der Kurs- und Zinsschwankungen auch größere Verlustmöglichkeiten als Sparkonten oder Rentenversicherungen. Beispiel Banksparplan: Das Geld wird vom Kreditinstitut risikofrei angelegt und bei Fälligkeit entweder als Gesamtbetrag oder in Form eines Auszahlungsplans zurückgezahlt. Je nach Vertragsgestaltung gibt es für Banksparpläne sogar Riester-Förderung. Wer einen Banksparplan will, sollte ihn am besten mit Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit abschließen. Damit ist in der ganzen Auszahlphase klar, wie viel Zinsen man bekommt. Vorsicht bei Angeboten mit variablem Zins – hier hat es in jüngster Zeit vermehrt Streit zwischen Kunden und Bank um ungerechtfertigt niedrige Renditen gegeben. Wer sich finanziell nicht festlegen will, kann frei werdendes Geld auch auf Tagesgeldkonten parken – ebenfalls zu einer durchaus attraktiven Verzinsung. Dank staatlicher Förderung lohnt sich vor allem für Ältere noch der Abschluss einer Privatrente – immerhin gibt es für 2007 im Rahmen der Riester-Förderung 114 Euro von Vater Staat dazu plus 138 Euro je Kind. Selbstständige können mit der Rürup-Variante zur Zeit 64 Prozent der Kosten ihrer Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Tipp: Auszahlungen etwa aus fälligen Sparanlagen oder Lebensversicherungen können als Einmalbetrag in eine Privatrente eingebracht werden, um die späteren Leistungsansprüche noch weiter zu verbessern.
 
Kaskoschutz auch bei Schlüsseldiebstahl PDF Drucken E-Mail

Kfz-Versicherungen vergleichen Darf man den Autoschlüssel auch bei einer Großveranstaltung in der Jackentasche aufbewahren, ohne den Kaskoschutz für seinen Wagen wegen grober Fahrlässigkeit zu verlieren? Diese Frage hat das Landgericht Coburg jetzt entschieden (Az. 22 O 98/06). Eine Frau war mit Freunden zu einem gutbesuchten Musikkonzert gefahren. Ihren Wagenschlüssel steckte sie in eine mit Reißverschluss verschließbare Tasche ihrer Jacke. Während des Konzerts wurde der Schlüssel offenbar von einem jugendlichen Täter gestohlen. Der Dieb unternahm mit dem Wagen der Frau gleich eine Spritztour und verursachte mehrere Unfälle. Der Wagen der Bestohlenen erlitt einen Totalschaden.

Der Fahrzeugversicherer der Frau regulierte zwar diejenigen Schäden, die der Dieb an fremden Autos verursacht hatte. Allerdings lehnte er ab, im Rahmen des Kaskoschutzes auch den Totalschaden am Wagen der Versicherten zu übernehmen. Die Frau habe den Zündschlüssel nicht sicher genug aufbewahrt und grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall seien Kaskoleistungen ausgeschlossen. Die Geschädigte klagte daraufhin gegen den Kfz-Versicherer, die Coburger Richter gaben ihr Recht: Fahrzeugschlüssel müssten zwar so aufbewahrt werden, dass sie vor Zugriffen unbefugter Dritter geschützt sind. Diese Regel habe die Klägerin aber eingehalten, so das Gericht. Sie habe den Reißverschluss ihrer Tasche geschlossen und die Jacke auch im Gedränge des Konzerts zu keiner Zeit aus den Augen gelassen. Mehr Sicherheit könne der Versicherer nicht verlangen, grobe Fahrlässigkeit dürfe er in diesem Fall jedenfalls nicht unterstellen. Der Fahrzeugversicherer muss nun auch den Kaskoschaden am Wagen der Klägerin zahlen.

 
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