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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Kfz-Kasko ersetzt Hagelschäden am Auto PDF Drucken E-Mail
Sommerzeit ist Hagelzeit – bei Hitzegewittern kommt es immer wieder zu kräftigem Hagelschlag. Schon im Juni dieses Jahres haben faustgroße Hagelkörner in verschiedenen Gegenden Deutschlands tausende Fahrzeuge beschädigt. Autofahrer können aufatmen: Im Ernstfall übernimmt ihre Kfz-Kaskoversicherung die Kosten für die Reparatur von Beulen und Dellen im Blech oder für die beschädigte Windschutzscheibe. Wie bei jedem Kaskoschaden zahlt man als Versicherter nur die vereinbarte Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erfolgt nicht. Wer seinen Wagen allerdings nicht kaskoversichert hat, geht im Ernstfall leer aus. Nach einem Hagelschaden am eigenen Auto sollte man unverzüglich den Versicherer informieren. Der schickt in der Regel einen Gutachter, der Schaden vor Ort bewertet. In Regionen, die besonders häufig von Unwettern betroffen sind, führen die Versicherer nach örtlichen Hagelgewittern so genannte Hagelaktionen durch: Es werden zentrale Besichtigungsstellen – beispielsweise bei Autohäusern – eingerichtet. Dort können die Versicherten ihr durch Hagel beschädigtes Fahrzeug zur Begutachtung vorfahren und ohne große Wartezeit gleich einen Scheck in Höhe der geschätzten Reparaturkosten mitnehmen oder eine Beseitigung der Dellen und Beulen durch eine Fachwerkstatt mit dem Versicherer vereinbaren.
 
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