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Donnerstag, 28. August 2008
 
 
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Nur Vollkasko schützt vor Vandalismus PDF Drucken E-Mail
Ärgerlich, wenn Unbekannte ihre Aggressionen an geparkten Autos auslassen. Mutwillige Beschädigungen bezeichnen die Kfz-Versicherer als Vandalismusschäden. Natürlich kann man als Besitzer eines eingedellten Autos Ersatz vom demjenigen verlangen, der den Schaden verursacht hat. Oft ist es aber nicht möglich, den Schuldigen zu ermitteln. Und selbst wenn der Demolierer gefasst wird, muss er den Schaden auch bezahlen können, sonst bleibt der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen. Wenn der Verursacher eines Vandalismusschadens am Auto nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein - falls man entsprechend versichert ist, denn der Vollkaskoschutz ist freiwillig und gegen Aufpreis. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten, eventuell unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die vereinbart ist. In der einfachen Kfz-Teilkaskoversicherung nach deutschen Musterbedingungen sind Vandalismusschäden nicht enthalten. Im Gegensatz zu Nachbarländern wie bspw. Österreich oder der Schweiz, wo mutwillige Beschädigung in der Teilkasko meist schon mitversichert ist. Neben Vandalismusschäden zahlt die Kfz-Vollkasko vor allem auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die bei selbst verursachten Unfällen entstehen – die Kfz-Haftpflicht ersetzt bekanntlich nur die Schäden der Andern. Wie in der Haftpflicht erfolgt auch in der Vollkasko nach Versicherungsfällen in der Regel eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Es kann sich deshalb lohnen, kleinere Vandalismusschäden als Versicherungskunde selbst zu übernehmen. Auskunft im Einzelfall erteilt der Versicherer.
 
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