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Donnerstag, 28. August 2008
 
 
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Versicherungsbetrug lohnt sich nicht PDF Drucken E-Mail
Versicherungsbetrug lohnt sich nicht – das bestätigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az. 5 O 1452/06). Eine polnische Staatsangehörige hatte ihren Mercedes am Straßenrand abgestellt. In der Nacht krachte ein 17 Jahre alter Audi in ihr Fahrzeug, der kurz zuvor gestohlen worden war. Der Unfallfahrer verschwand und ließ den Audi einfach am Unfallort zurück. Vom Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Audi-Besitzers forderte die Polin anschließend Ersatz des Blechschadens an ihrem Mercedes von rund 13.000 Euro. Der Audi-Besitzer konnte allerdings klipp und klar beweisen, dass er mit dem Vorfall nichts zu tun hatte. Sein Kfz-Versicherer weigerte sich daraufhin, den Schaden zu zahlen. Der Audi sei nur in der Absicht gestohlen worden, Versicherungsbetrug zu begehen, so das Argument des Kfz-Haftpflichtversicherers. Es liege auf der Hand, dass der Unfall zwischen der Mercedes-Besitzerin und dem Audi-Dieb abgesprochen war und absichtlich herbeigeführt wurde, um die Versicherungsleistung zu kassieren. Die Polin ging vor gegen den Versicherer vor Gericht – und verlor. Die Haftung sei immer dann ausgeschlossen, wenn ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird, so die Richter am Landgericht Osnabrück. Nach der Beweisaufnahme sprächen mehrere Indizien deutlich für den Versuch eines Versicherungsbetrugs. Unter anderem hatte ein Gutachter festgestellt, dass der Unfallfahrer gleich zweimal mit Anlauf in das Heck der Mercedes-Besitzerin geknallt war. Die Klage der Frau gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gestohlenen Audi wurde deshalb abgewiesen. Sie muss nun selbst damit rechnen, wegen versuchten Betrugs belangt zu werden.
 
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