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Lebensversicherung nach wie vor beliebt |
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Lebens- und Rentenversicherungen sind in Deutschland nach wie vor die Nummer Eins der privaten Vorsorge – die Lebensversicherer verwalten rund 15 Prozent des Geldvermögens der Bundesbürger. Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung für die Familie mit langfristiger Sparanlage. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, bekommt der im Vertrag genannte Bezugsberechtigte – oft der Ehepartner – die versicherte Todesfallsumme. Lebt der Versicherte bei Vertragsablauf, zahlt der Versicherer die vertragliche Ablaufleistung. Das Bezugsrecht für die Versicherungsleistung lässt sich getrennt für den Erlebens- und Todesfall regeln. Ehepartner wählen am besten eine Police auf „verbundene Leben“, mit der sie beide geschützt sind. Die Lebensversicherer garantieren zurzeit 2,25 Prozent Mindestverzinsung für neu abgeschlossene Verträge. Durch Überschussbeteiligungen profitiert man zusätzlich vom wirtschaftlichen Erfolg des Lebensversicherers. Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind bei Auszahlung vollständig steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lang läuft, davon mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt werden und beim Tod des Versicherten mindestens 60 Prozent der Beitragssumme ausgezahlt werden. Bei Verträgen ab 2005 wird der Zinsgewinn nur zur Hälfte besteuert, wenn die Versicherung der Altersvorsorge dient, nicht weniger als 12 Jahre läuft und das Kapital frühestens mit 60 Jahren ausbezahlt wird. Das ist besser als bei anderen Sparanlagen, wo alle Erträge über dem gesetzlichen Sparerfreibetrag voll versteuert werden müssen. In der jährlichen Standmitteilung informiert der Lebensversicherer über die Laufzeit, die prognostizierte und die garantierte Ablaufleistung und über den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung.
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