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Betriebliche Altersversorgung bleibt sozialabgabenfrei PDF Drucken E-Mail

Wer Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt, braucht für den Einkommensteil, den er für die Vorsorge verwendet, bis zu bestimmten Höhe keine Steuern zahlen. Auch Sozialabgaben werden nicht fällig, wenn die Vorsorgebeiträge 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 5.250 Euro monatlich nicht übersteigen. Die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge sollte laut Gesetz eigentlich am 31. Dezember 2008 enden. Dadurch wäre das Sparen über den Arbeitgeber deutlich unattraktiver geworden. Der Wegfall der Sozialabgabenfreiheit wurde von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern heftig kritisiert.

Die Bundesregierung will nun reagieren. Die betriebliche Altersversorgung soll nun doch sozialabgabenfrei bleiben, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Eine Gesetzesinitiative sei bereits in Arbeit. Die rund 2,4 Milliarden Euro, die den Sozialversicherungen wegen der derzeitigen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge jährlich entgehen, werden zukünftig möglicherweise aus Steuermitteln finanziert. Die betriebliche Altersversorgung bleibt für Arbeitnehmer also auch weiterhin attraktiv. Erst jetzt haben sich die Gewerkschaften der Forderung angeschlossen. Verdi und die IG Metall hatten die weitere Sozialabgabenfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge noch bis vor kurzem abgelehnt, um die Sozialkassen zu entlasten. Nach Medienberichten planen nun auch die Tarifpartner – Arbeitgeber und Gewerkschaften – bis zur Sommerpause des Bundestags einen gemeinsamen Vorstoß zum Erhalt der Sozialabgabenfreiheit für die betriebliche Altersvorsorge.

 
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