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Neue Rentengesetze: Privatvorsorge immer wichtiger |
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Die Deutschen werden immer älter – und bekommen immer länger Rente: 19,5 Jahre an Frauen und 14,3 Jahre an Männer muss die Deutsche Rentenversicherung (früher: BfA, LVA) durchschnittlich an ihre Leistungsempfänger zahlen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der aktiven Beschäftigten, die in die Rentenkassen einzahlen. Ohne eine Reform ging es also nicht. Die Jahrgänge ab 1964 werden erst mit 67 in Rente gehen können, wenn das gerade im Bundestag beschlossene Reformpaket wie erwartet den Bundesrat passieren wird. Ausnahme: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Neben der Berufstätigkeit werden auf diese 45 Jahre auch die Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren angerechnet, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Altersgrenze für die Witwen- oder Witwerrente steigt vom Jahr 2012 an stufenweise von 45 auf 47 Jahre an – erst ab diesem Alter hat die oder der Hinterbliebene einen Anspruch aus der Rente des verstorbenen Ehepartners. Bei Todesfällen ab 2029 wird die Witwenrente erst ab 47 Jahren gezahlt. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Beruf wird für die Jahrgänge ab 1964 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und meistens mit kräftigen Abschlägen möglich sein. Eine frühere Verrentung wird nur noch bei Arbeitnehmern mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich sein, die eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung nachweisen. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen lebenslange Rentenabzüge in Höhe von 0,3 Prozent an. Experten schließen nicht aus, dass in Zukunft weitere Rentenkürzungen notwendig werden. Die Bundesbürger sind also gefordert, einen immer größeren Teil des Einkommens für die Finanzierung Ihres immer längeren Ruhestands zu sparen – nach dem Riester- oder Rürup-Modell geht das sogar mit satter staatlicher Förderung.
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