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Richtig versichert bei Grillunfällen PDF Drucken E-Mail

Mehr als 4.000 Grillunfälle mit Personenschäden zählen die deutschen Statistiker jährlich. Vor allem beim Einsatz von Spiritus und anderen Brandbeschleunigern kommt es oft zu Sachschäden und Verletzungen. Aber welche Versicherungen springen ein, wenn bei Grillunfällen Sachen beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden?

Zuerst der harmloseste Fall: Wenn Haushaltsgegenstände wie Möbel, Unterhaltungselektronik oder Heimtextilien durch außer Kontrolle geratenes Grillfeuer Schaden nehmen, zahlt in aller Regel die eigene Hausratversicherung. Im Rahmen der Außenversicherungsklausel entschädigt die Hausratversicherung sogar dann, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt – etwa am Badesee. Verletzt man durch Unvorsichtigkeit am Grill das Eigentum oder sogar die Gesundheit Anderer, ist man mit einer privaten Haftpflichtversicherung auf der richtigen Seite. Die Privathaftpflicht schützt vor allen Schadenersatzansprüchen im privaten Umfeld. Die Privathaftpflichtversicherung ist ohnehin ein Grundbaustein der Risikovorsorge: Wenn man anderen Menschen Gesundheitsschäden zufügt, können die Schadenersatzforderungen schnell in die Zigtausende gehen. Bei bleibenden Behinderungen hat das Opfer in der Regel sogar Anspruch auf eine lebenslange Rente.

Wird man bei einem Brandunfall selbst verletzt, schützt eine private Unfallversicherung. In der Unfallversicherung  kann man eine Einmalleistung im Ernstfall und eine lebenslange Unfallrente vereinbaren, um Einkommenseinbußen aufzufangen oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen. Selbstständige können im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, um den Einkommensausfall nach einem Unfall abzufedern. Leistungen anderer Versicherer wie etwa der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung rechnet der Unfallversicherer nicht an: Seine Leistungen gibt es immer zusätzlich.

 
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