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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Abmahnung nach Internet-Verstoß PDF Drucken E-Mail
Unausgelastete Anwälte suchen das Internet gezielt nach Rechtsverstößen ab, um die Verantwortlichen kostenpflichtig abzumahnen. Unwissenheit schützt nicht: Auch wer aus Unkenntnis Fotos oder Texte verwendet, an denen andere die Rechte besitzen, kann Anwalts- und Lizenzrechnungen von mehreren tausend Euro bekommen. Wer nicht zahlt, wird meist verklagt. Die Zahl der Gesetze, gegen die man im Internet verstoßen kann, ist groß. Dass der Tausch von geschützter Musik verboten ist, weiß heute jeder. Auch wer urheberrechtlich geschützte Werke wie beispielsweise Stadtpläne in die eigene Homepage einfügt, verstößt gegen geltendes Recht und muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechen. Dass von jeder Website ein ausführliches Impressum gefordert wird oder Gewerbler ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen, wird von Vielen übersehen. Geschäftsleute müssen auch in Emails Firmenbezeichnung, Firmensitz, Registergericht und Handelsregisternummer ausweisen. Und kaum jemandem ist klar, dass er seine Telefonnummer angeben muss, wenn er online mit Tieren handelt oder dass es verboten ist, Orden aus dem zweiten Weltkrieg anzubieten, auf denen Nazisymbole abgebildet sind. An solchen formalen Verstößen setzen Anwälte an, mahnen ab, fordern eine Unterlassungserklärung für die Zukunft und fügen eine saftige Gebührennote bei, oft 800 Euro und mehr. Das dürfen sie durchaus, denn aus Sicht des Gesetzgebers handeln sie im Interesse des Verbraucherschutzes. Eine Abmahnung sollte man deshalb immer ernst nehmen und umgehend seinen Rechtsanwalt aufsuchen. Der prüft, ob die Abmahnung selbst und die Höhe der Gebührenrechnung berechtigt ist und leitet die richtigen Schritte ein.
 
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