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Ein Scheidungshaus kann man auch teilen PDF Drucken E-Mail

Scheidungen können teuer sein. Das gilt beispielsweise, wenn ein gemeinsam gebautes Haus – oft unter Wert – zwangsversteigert wird, weil sich die Ex-Eheleute finanziell nicht einig werden. Besser als die Zwangsversteigerung kann es sein, das Gebäude sofern baulich möglich in zwei Eigentumswohnungen umwandeln. Jeder Ehegatte bekommt dann eine der beiden Wohnungen, und niemand muss ausgezahlt werden. Nur bei unterschiedlichem Wert der Wohnungen ist ein meist verkraftbarer Ausgleich zu leisten. Ein Ex-Partner kann dann in seinem Hausteil bleiben, der andere zieht aus und verkauft seine Wohnung ohne Zeitdruck. So lässt sich ein marktgerechter Preis erzielen.

Wer ein Wohnhaus aufteilen will, muss beim Bauamt Zeichnungen und Lagepläne einreichen. Die Behörde entscheidet, ob das Haus bautechnisch teilbar ist. Das ist – eventuell nach einigen Umbaumaßnahmen – häufig möglich. Jeder der Geschiedenen erhält dann eine abgeschlossene Wohnung. Dach, Heizung, Teile von Keller und Garten bleiben meist Gemeinschaftseigentum. Bescheinigt das Bauamt die Teilbarkeit des Gebäudes, können beide Eigentümer beim Notar eine so genannte Teilungserklärung abgeben. Damit ist der Weg offen, um beim Grundbuchamt für jede Wohnung einen eigenen Grundbucheintrag anzulegen. Jeder Ehegatte hat dann separates Eigentum, über das er frei verfügen kann. Je nach Wert des Hauses kostet eine solche Teilung um die 500 Euro an Gebühren – allemal besser, denn die Verluste durch Zwangsversteigerung können schon bei einem Einfamilienhaus mehrere Zehntausend Euro betragen.

 
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