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Mehr Verbraucherschutz durch neues Vermittlergesetz |
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Das neue Vermittlergesetz, das seit Ende Mai in Kraft ist, schützt Verbraucher besser vor Falschberatung durch Versicherungsvertriebler. Jeder Vermittler muss sich neuerdings in ein öffentlich zugängliches Register eintragen lassen, das bei den Industrie- und Handelskammern geführt wird. Voraussetzung für den Registereintrag ist eine Sachkundeprüfung, die der Versicherungsvermittler vor der IHK ablegen muss. Ausgenommen von dem Sachkundenachweis sind nur Versicherungsfachleute, die bereits seit September 2000 oder länger durchgehend als Vermittler tätig sind. Ebenfalls von der Sachkundeprüfung befreit sind Einfirmenvertreter, die nur Produkte eines einzelnen Versicherers vertreiben, außerdem die so genannten Annexvertriebe, die Versicherungen als Zusatzgeschäft betreiben (z.B. Tchibo, Ebay, Reisebüros). Bei Einfirmenvertretern und Annexvertrieben reicht aus, wenn der Versicherer die Haftung für die Folgen einer möglichen Falschberatung durch seine Vermittler übernimmt. Selbstständige Versicherungsmakler brauchen nach neuem Recht in jedem Fall eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn ein Kunde nach einer fehlerhaften Beratung einen finanziellen Schaden erleidet. Jeder Versicherungsvermittler muss seine Kunden ausführlich beraten und die Beratung schriftlich dokumentieren. Das gilt für freie Versicherungsmakler genauso wie für Einfirmenvertreter und die so genannten Versicherungsberater, die selbst gar keine Verträge vermitteln. Durch die Dokumentation besteht im Streitfall ein Nachweis über den Inhalt des Beratungsgesprächs – bisher stand meist Aussage gegen Aussage, wenn man als Kunde versuchte, gegen den Versicherungsvermittler eine Schadenersatzforderung wegen Falschberatung durchzusetzen. Experten kritisieren, dass der Kunde den Vermittler laut neuem Gesetz ausdrücklich von seiner Pflicht zur Beratung und Dokumentation entbinden kann. Bestehen Sie als Verbraucher immer auf einer ausführlichen und schriftlich dokumentierten Beratung.
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