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Mietanhebung ist nicht immer zulässig PDF Drucken E-Mail

Die gute Wirtschaftslage dauert an – so mancher Vermieter nutzt jetzt die Gelegenheit und erhöht den Mietpreis. Viele Mietanhebungen sind allerdings gar nicht rechtens. Wenn der Vermieter mehr Geld will, muss er sich an bestimmte Regeln halten.

Der neue Mietpreis darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Das ist diejenige Miete, die in der Wohngegend für vergleichbaren Wohnraum durchschnittlich verlangt wird. Der Vermieter muss sich bei seiner Mieterhöhung entweder auf genau bezeichnete Wohnungen in der Gegend berufen oder die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde legen. Die örtliche Vergleichsmiete lässt sich leicht im örtlichen Mietspiegel nachschauen, der bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde einsehbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Hat man ohnehin schon eine Staffelmiete abgeschlossen, die nach vereinbarten Regeln steigt, darf die Miete nicht zusätzlich noch auf ortsübliches Mietniveau angehoben werden, der Vermieter ist an die Staffelvereinbarung gebunden. Das gleiche gilt, wenn für eine bestimmte Dauer ein fester Mietpreis vereinbart wurde. Zwischen der jetzigen und der letzten Mieterhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein. Die Kaltmiete ohne Nebenkosten darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. Die Mieterhöhung muss in Schriftform mitgeteilt werden, die Unterschrift des Vermieters ist nicht zwingend notwendig. Eine Mieterhöhung ist auch als Email oder Fax gültig. Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, muss jeder der Mieter über die Erhöhung informiert werden.  

Die Mieterhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter, der Mieter muss ihr deshalb zustimmen. Diese Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, zum Beispiel einfach durch Zahlen des geforderten Mietpreises. Man hat mindestens zwei Monate Zeit um zu prüfen, ob eine Mietanhebung zulässig ist. Schickt der Vermieter am 8. September eine schriftliche Mieterhöhung, läuft die Überlegungsfrist des Mieters also bis Ende November. Verweigert man die Zustimmung, kann der Vermieter eine berechtigte Mieterhöhung auch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten dafür trägt der Mieter, sofern das Gericht die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung feststellt. Einer korrekten Mieterhöhung sollte man deshalb fristgerecht zustimmen, sonst kann es teuer werden.

 
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