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Samstag, 22. November 2008
 
 
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Scheck als Zahlungsmittel annehmen? PDF Drucken E-Mail
Man bietet seinen Gebrauchtwagen zum Verkauf an, ein Interessent, vielleicht sogar aus dem Ausland, will das Auto haben. Bezahlen möchte er mit einem Scheck, das Fahrzeug samt Besitzdokumenten will er sofort mitnehmen. Man ist froh, einen Käufer gefunden zu haben – aber reicht der Scheck als Sicherheit, dass man wirklich an sein Geld kommt? Die früheren Euro-Schecks mit Einlösegarantie sind seit Jahren abgeschafft. Die Scheckeinlösung garantieren heute nur noch die Landeszentralbanken gegen hohe Bearbeitungsgebühr. Gewöhnliche Verrechnungsschecks von Banken und Sparkassen sind zunächst nicht mehr als ein Zahlungsversprechen desjenigen, der den Scheck ausstellt. Die bezogene Bank gibt den Scheckbetrag nur heraus, wenn das Konto des Ausstellers ein Guthaben in ausreichender Höhe aufweist. Erhält man einen Scheck als Bezahlung und reicht ihn bei seiner eigenen Bank ein, schreibt die den Wert des Schecks zunächst nur unter Vorbehalt gut – meist erkennbar an dem Kürzel „E.v.“, Eingang vorbehalten. Der Betrag erscheint dann bereits als Gutschrift auf dem Konto, das eigene Kreditinstitut muss das Geld aber noch bei der Bank des Ausstellers einziehen. Ist der Scheck nicht durch ein entsprechendes Guthaben gedeckt, zahlt die Bank des Ausstellers nicht, die Bank des Scheckeinreichers macht die unter Vorbehalt erfolgte Gutschrift dann wieder rückgängig. Außerdem kann der Aussteller den Scheck kurzfristig sperren lassen, auch in diesem Fall gibt es kein Geld. Aus Sicherheitsgründen Warten viele Banken deshalb einige Tage, bis sie ihren Kunden den Gegenwert von Schecks fremder Kreditinstitute auszahlen. Wohnt der Fahrzeugkäufer aus dem obigen Beispiel im Inland, kann man in der Regel per Mahnverfahren und notfalls durch Zwangsvollstreckung versuchen, an sein Geld kommen, wenn der Scheck nicht gedeckt ist oder vom Aussteller gesperrt wird. Auch das ist nur von Erfolg gekrönt, wenn der Käufer über entsprechendes Vermögen verfügt oder eine Rückgabe des Kaufgegenstandes noch möglich ist. Platzt ein Scheck aus dem Ausland, wird es oft unverhältnismäßig teuer und aufwändig, an sein Recht zu kommen. Deshalb niemals Bankschecks von Unbekannten akzeptieren, sondern auf Überweisung oder Barzahlung bestehen, bevor man Fahrzeug und Papiere übergibt.
 
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