| Vermieter muss Graffiti entfernen |
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Graffiti im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses muss der Vermieter auf eigene Kosten entfernen – insbesondere wenn die Verunstaltungen das ortsübliche Maß überschreiten. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor (Az. 5 C 313/07).
Ein Mieter war in ein Mehrfamilienhaus in Berlin eingezogen. Zum Zeitpunkt seines Einzugs war der von allen Bewohnern genutzte Eingangsbereich des Hauses noch sauber gestrichen und in gepflegtem Zustand. Schon einige Wochen später waren Hauseingang und Klingeltafel jedoch massiv mit Graffiti beschmiert. Der neue Wohnungsmieter forderte den Vermieter auf, die Graffiti zu beseitigen. Mit den Schmierereien wirke das Haus verwahrlost, es sei nicht in mietvertraglich einwandfreien Zustand. Der Vermieter lehnte ab – Graffiti seien im betreffenden Stadtteil überall zu finden, im Übrigen könne er nichts für deren Entstehen. Der Mieter klagte gegen den Vermieter, der ihm die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand – also ohne Graffiti – überlassen müsse. Beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg bekam der Kläger Recht. Der Umfang der Schmierereien sei als erheblich einzustufen und überschreite das ortsübliche Maß deutlich. Dass der Vermieter nichts für die Graffiti könne, sei nicht von Bedeutung, so das Gericht. Graffiti seien klare Mängel an der Mietsache. Das gelte auch, wenn sie an gemeinsam genutzen Gebäudeteilen wie dem Hauseingang und dem Klingelbrett angebracht sind. Der Vermieter muss die Graffiti nun auf eigene Kosten beseitigen. Tipp für Versicherungskunden: Gute Gebäudeversicherungen zahlen auch für die Beseitigung von Graffiti und anderen Vandalismusschäden. Bei einigen Gesellschaften ist Schutz gegen Graffiti automatisch im Leistungsumfang enthalten, bei anderen Anbietern kann er optional mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. |
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