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Das leistet der Rechtsschutz PDF Drucken E-Mail

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten kann man oft nicht vermeiden. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss. Der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man einen Prozess gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird auch die außergerichtliche anwaltliche Beratung durch den Anwalt erstattet. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. 

Die eigene Rechtsschutzversicherung gilt auch für Ehepartner und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind im Regelfall bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ausführlich beraten.

 
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