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Gebrauchsanleitung beachten |
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Wenn man die Gebrauchsanleitung eines Haushaltsgeräts missachtet und dadurch einen Brandschaden verursacht, kann der Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und die Leistung verweigern. Das hat das Landgericht Kleve in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht (Az. 5 S 48/06). Eine Frau hatte ein Körnerkissen in ihrer Mikrowelle aufgeheizt, um es zur Wärmebehandlung einzusetzen. In der Mikrowelle geriet das Körnerkissen in Brand, der Gesamtschaden betrug rund 750 Euro. Der Hausratversicherer der Frau wollte die Kosten allerdings nicht ersetzen. In der Bedienungsanleitung der Mikrowelle werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllte Kissen in dem Gerät nicht erhitzt werden dürfen, so der Versicherer. Die Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt, weil Sie die Bedienungsanleitung nicht beachtet hat. Die Frau klagte gegen den Versicherer auf Ersatz des Hausratschadens. Vor Gericht erklärte sie, sie habe den Hinweis beim Durchlesen der fünfseitigen Gebrauchsanweisung schlicht übersehen. Das Klever Landgericht lehnte ihre Klage jedoch ab. Wer die Bedienungsanleitung für ein technisches Gerät nicht oder nur oberflächlich lese, handele grob fahrlässig, so das Gericht. Das gelte im vorliegenden Fall besonders, weil die Mikrowelle nicht zu ihrem eigentlichen Zweck, der Erwärmung von Speisen und Getränken, benutzt worden war. Der Hinweis in der Gebrauchsanleitung sei eindeutig gewesen und habe sich genau auf den Sachverhalt bezogen, der zu dem Brand geführt hatte. Der Hausratversicherer ist deshalb von der Leistung frei.
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