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Sorgerecht: Das ist die Praxis PDF Drucken E-Mail
Bei einer Scheidung gibt es häufig Streit um die Kinder. Grundsätzlich sieht das Gesetz nach der Trennung der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht vor, denn mit Blick auf die Entwicklung der Kinder sollen beide Elternteile weiter regen Kontakt pflegen. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er das nur durch Gerichtsbeschluss durchsetzen. Das Familiengericht wird sich daran orientieren, mit welcher Lösung dem Kind am besten gedient ist. Vater oder Mutter das Sorgerecht ganz zu entziehen, ist der Ausnahmefall. Nur bei groben elterlichen Verfehlungen oder erklärtem Desinteresse nehmen die Gerichte einen Elternteil aus der Pflicht, die Kinder zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen – denn diese Aufgabe ist untrennbar mit den elterlichen Rechten verbunden. Kinder ab 14 dürfen mitreden: In aller Regel wird das Sorgerecht einem Elternteil nicht entzogen, wenn das Kind das nicht will. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird das Kind nach der Trennung meist bei einem einzelnen Elternteil leben, trotz Väteremanzipation häufig bei der Mutter. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht: Wer berufstätig ist, hat schlechtere Karten, weil er weniger Zeit für die Erziehung des Kindes hat. Bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind: Schul- und Ausbildungswahl, Verwaltung des Vermögens oder Wohnsitzwechsel. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, natürlich selbstständig entscheiden – es wäre kaum praktikabel, wenn man für jeden Schwimmbadbesuch die Genehmigung des Ex-Partners einholen müsste. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, aber auch die Kinder selbst haben ein regelmäßiges Umgangs- und Besuchsrecht – das gilt auch für Großeltern und Geschwister, sofern der Kontakt dem Wohl des Kindes förderlich ist. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat in der Regel mindestens alle 14 Tage ein Besuchsrecht. Ist es wegen der zerrütteten Verhältnisse schwierig, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, hilft das Jugendamt. Hier wird ein Plan aufgestellt, den beide Elternteile unterschreiben und der den Umgang für einen festgelegten Zeitraum verbindlich regelt.
 
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